Abrechnung

Die Abrechnung von Fördermitteln erfolgt gemäß den Abrechnungsrichtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017).

Was bedeutet das?
Es gibt klare Richtlinien, die bei der Abrechnung von Fördergeldern eingehalten werden müssen. Diese Richtlinien betreffen insbesondere die Dokumentation und den Nachweis von Ausgaben.

Wichtige Hinweise für die Abrechnung:

Zahlungen via Überweisung: Es wird dringend empfohlen, sämtliche Zahlungen ausschließlich über das Vereinskonto via Überweisung vorzunehmen. So wird der Zahlungsfluss lückenlos nachgewiesen. Barzahlungen oder Auslagen von Privatpersonen sollten vermieden werden, da sie die Abrechnung der Fördersumme erschweren.

Ab sofort ist es auch möglich, Belege digital einzureichen. Bitte verwende dafür das Einreichformular “Abgabe digitaler Abrechnungsunterlagen”.

Abgabe digitaler Abrechnungsunterlagen

Informationen zum Verein

Name der Ansprechperson(erforderlich)

Informationen zum Förderansuchen

Abrechnungsunterlagen

Bitte jeden Beleg (Rechnung, Honorarnote oder PRAE) + dazu passenden Zahlungsnachweis (Kontoauszug & Zahlungsbestätigung) in jeweils einer PDF-Datei (TIPP: https://tools.pdf24.org/de/pdf-zusammenfuegen) zusammenfügen. Pro Förderansuchen können, wenn notwendig, mehrere Belege / PDF-Dateien abgegeben werden.
Ziehe Dateien hier her oder
Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 20 MB.

    Eingereicht werden können:

    • Ausgaben über Trainer:innenkosten (Gehaltskosten, Honorarnoten, PRAE, Rechnungen)
    • Ausgaben für Hallenkosten (Rechnungen von der Gemeinde, Platzmieten, Bahnenmieten, etc.)
    • Materialanschaffungen (Rechnung über Sportartikel, Sportmaterial, etc.)
    • Reisekosten

    Nicht abgerechnet werden können:

    • Alkohol und Zigaretten
    • Trinkgelder
    • Geschenke
    • Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von gewerblichen Gastronomie- oder Sportartikelhandelsbetrieben
    • Repräsentationskleidung für Aktive und Funktionär:innen
    • Aufschließungskosten

    ACHTUNG: Je nach Fördersäule können sich die abrechenbaren Ausgaben unterscheiden. Bitte informiert euch rechtzeitig bei eurer Ansprechperson im Landesverband über die jeweiligen Abrechnungsmöglichkeiten. Wir helfen gerne weiter!

    Abgerechnet werden kann nur mit Rechnungen, Honorarnoten, PRAE Formulare etc. im Original. Auf PDF – Rechnungen muss vom Zeichnungsberechtigten handschriftlich auf die Rechnung geschrieben werden: „Wird bei keinem anderen Fördergeber abgerechnet“. Dazu bitte die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten und (wenn vorhanden) mit dem Vereinsstempel stempeln.

    Um den Zahlungsfluss lückenlos nachweisen zu können, benötigen wir zu jeder Transkation den dementsprechenden Überweisungsbeleg und den Kontoauszug oder die Umsatzliste des Vereinskontos, auf welchem/r die Buchungszeilen zu sehen sind. Der Rest darf geschwärzt werden.

    Bei Barzahlungen (zu vermeiden!) muss ein lückenlos geführtes Kassabuch vom Verein beigelegt werden. Von Privatzahlungen ist dringend abzuraten. Auch in diesem Fall ist der Zahlungsfluss lückenlos nachzuweisen und der Kontoauszug der Privatperson bei der Abrechnung beizulegen.

    Abrechnungsdeadline ist jeweils der 30. September des Kalenderjahres.

    (Ausgenommen „TBE – Tägliche Bewegungseinheit“, da dieses Projekt schuljahresbezogen läuft und die Abrechnungsdeadline somit mit 31. Juli festgelegt wurde.)

    Ab 2025: Originalbelege können auch digital eingereicht werden, was den Abrechnungsprozess vereinfacht.

    Ansprechperson

    Tiziana Giacomuzzi

    0512/ 58 64 51 – 20

    0660/ 43 75 225

    t.giacomuzzi@sportunion.tirol

    Gefördert aus Mitteln der Bundes-Sportförderung.

    Bundes-Sport-GmbH-hoch-RGB
    BMKOES