Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)
Gemeinnützige Sportvereine können im Rahmen der “Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung” bis zu 60 Euro pro Einsatztag und maximal 540 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausschließlich an folgende Personengruppen als Aufwandserstattung (§3 Abs1 Z16c EstG) auszahlen:
- ÜbungsleiterIn
- TrainerIn
- SportlerIn
- MasseurIn
- LehrwartIn/IntruktorIn
- Schieds-/KampfrichterIn
- RennleiterIn
- ZeugwartIn
- Sportarzt/Sportärztin
Weitere Informationen findest du im
Leitfaden zur PRAE der Bundes-Sportorganisation sowie im
Leitfaden des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und der Sozialversicherung (SV)