Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr den Fonds für Non-Profit-Organisationen ins Leben gerufen, um gemeinnützige Organisationen – vom Sportverein über Kulturvereine, Umweltschutz-NGOs und anerkannte Glaubensgemeinschaften bis zu Freiwilligen Feuerwehren – während der Pandemie zu unterstützen. Bis jetzt wurden bereits knapp 19.000 Anträge zugesagt und 341 Mio. Euro genehmigt.
Da zahlreiche Vereine nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden, haben Vizekanzler Werner Kogler und Bundesministerin Elisabeth Köstinger eine Verlängerung für das vierte Quartal 2020 erarbeitet:
- Ab 5. März 2021 können die Anträge gestellt werden.
- Anträge rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020 möglich.
- Antragsstellung wird wieder über die Plattform npo-fonds.at möglich sein.
- Die neue Richtlinie für die Förderabwicklung des 4. Quartals 2020 enthält einen verbesserten Struktursicherungsbeitrag: Für die sechs Monate von April bis September erhielten die Organisationen zusätzlich zu den förderfähigen Kosten eine Pauschale in der Höhe von 7 Prozent der Gesamteinnahmen des Jahres 2019. Für die drei Monate von Oktober bis Dezember 2020 bleibt der Struktursicherungsbeitrag unverändert bei 7 Prozent und wird damit de facto verdoppelt.
- Außerdem erhalten gemeinnützige Vereine, die von der Schließung durch die Lockdown-Verordnungen direkt oder indirekt betroffen sind (z.B. Sport, Kultur, Gastronomie) für die Monate November und Dezember einen “Lockdown-Zuschuss“, der dem Umsatzersatz entspricht. Andere vom Lockdown indirekt betroffene gemeinnützige Organisationen können den Umsatzersatz noch über FinanzOnline beantragen (www.umsatzersatz.at).
Um die gemeinnützigen Vereine bis zum Ende der Pandemie bestmöglich zu unterstützen, hat die Bundesregierung bereits eine weitere Verlängerung des NPO-Fonds bis vorerst Ende März 2021 beschlossen. Nähere Informationen, eine Hotline-Nummer wie auch Fragen und Antworten stehen auf www.npo-fonds.at zur Verfügung.
Stimmen von Vereinen, die bereits Unterstützung aus dem NPO-Fonds erhalten haben:
Bernd Kindermann, DSG Steiermark: „Wir haben eingereicht am Mittwoch in der Früh und 30 Minuten später schon völlig überraschend die Zusage für die Förderung erhalten. 24 Stunden später war auch schon das Geld am Vereinskonto“
Stimmen der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung:
Vizekanzler Werner Kogler: „Mit einem Gesamtvolumen von 950 Millionen Euro ist der NPO-Fonds europaweit einzigartig und eine effektive Hilfe für die gemeinnützigen Vereine und Organisationen. Das bestätigen auch die unzähligen positiven Rückmeldungen aus dem Sport, der Kultur, dem Sozialbereich und vielen anderen Bereichen. Mit dem NPO-Fonds sorgen wir dafür, dass diese wichtigen Träger unseres Zusammenlebens gut durch die Krise kommen. Sie verdienen die bestmögliche Unterstützung. Daher lade ich alle Vereine und Organisationen ein, ab 5. März einen Antrag zu stellen.“
Bundesministerin Elisabeth Köstinger: „Mit dem NPO-Fonds haben wir ein wirksames Instrument geschaffen, um gemeinnützige Vereine in der Coronakrise zu unterstützen. Tausende Einrichtungen haben die unbürokratische Abwicklung für die sechs Monate von April bis September 2020 in Anspruch genommen. Da viele angesichts der anhaltenden Pandemie nach wie vor Hilfe brauchen, haben wir die NPO-Förderung auf die drei Monate von Oktober bis Dezember 2020 verlängert. Ab 5. März können die Organisationen auch für diesen Zeitraum rückwirkend Anträge stellen. Unser Ziel ist, so viele Vereine wie möglich durch die Krise zu bringen und ihnen Sicherheit zu geben. Gemeinnützige Vereine sorgen für Zusammenhalt, erhalten Traditionen am Leben und helfen uns dabei, eine Gemeinschaft zu sein. Umso wichtiger ist es, dass wir sie bestmöglich durch die Coronakrise bringen. Die Verlängerung des NPO-Fonds ist der richtige Schritt, um rund 15.000 Sportvereine, 2.000 Blasmusikvereine, 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine, religiöse Glaubensgemeinschaften, wie auch ca. 4.800 Freiwillige Feuerwehren zu unterstützen.“