SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Schrems

Über 50 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Gmünd-Waidhofen an der Thaya folgten am Dienstag, 01. Oktober der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus „Zum Waldviertler Sepp“ in Schrems, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 01. Oktober lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Gmünd-Waidhofen zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobmann Mag. Hannes Wittmann seitens des Landesverbandes Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Mag. Markus Schindele begrüßen. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten das mit 1.12024 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsreformgesetz, die neue SPORTLAND Niederösterreich Ninja-Tour sowie eine Vereinsumfrage zu Zukunftsthemen für die Mitgliedsvereine. Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte und den SPORTUNION Vereinsbonus rundeten die Inhalte der Tagung ab.

Bei der Neuwahl der Bezirksleitung wurden Bezirksgruppenobmann Mag. Hannes Wittmann (SPORTUNION Waidhofen an der Thaya) und Stellvertreterin Marina Weissensteiner (Fitness UNION Waldviertel) einstimmig bestätigt.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.110 Vereine mit über 200.000 Mitgliedern von 30.000 FunktionärInnen betreut. In der Bezirksgruppe Gmünd-Waidhofen sind 49 Vereine mit knapp 10.000 aktiven Mitgliedern registriert.

 

 

Foto: Regionalkoordinator Mag. Markus Schindele, BGO-Stv. Marina Weissensteiner, BGO Mag. Hannes Wittmann und Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch (v.l.n.r.)

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.