SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Siebenhirten

Über 100 Vereinsvertreter der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Mistelbach folgten am Dienstag, 04. Juni der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Siebenhirtnerhof in Siebenhirten, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 04. Juni lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Mistelbach zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobmann Gerhard Öhler seitens des Landesverbandes Präsident Raimund Hager, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Martin Wittmann begrüßen. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten das mit 1.12024 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsreformgesetz, die neue SPORTLAND Niederösterreich Ninja-Tour sowie eine Vereinsumfrage zu Zukunftsthemen für die Mitgliedsvereine. Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte und den SPORTUNION Vereinsbonus rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

Bei der Neuwahl der Bezirksleitung wurden Bezirksgruppenobmann Gerhard Öhler (SPORTUNION Mistelbach) und Stellvertreter OSR Karl Biedermann (SPORTUNION Wolkersdorf) einstimmig bestätigt.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.091 Vereine mit über 200.000 Mitgliedern von 30.000 Funktionär:innen betreut. In der Bezirksgruppe Mistelbach sind 96 Vereine mit knapp 20.000 aktiven Mitgliedern registriert.

 

Foto: (v.l.n.r.) Regionalkoordinator Martin Wittmann, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch, Bezirksgruppenobmann Gerhard Öhler, Präsident Raimund Hager und Bezirksgruppenobmann-Stellvertreter OSR Karl Biedermann

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

Das könnte dich auch interessieren...

REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.