SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Bruck an der Leitha

Knapp 50 Vereinsvertreter der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Baden-Bruck an der Leitha folgten am Dienstag, 30. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Stadttheater in Bruck an der Leitha, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 30. April lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Baden/Bruck an der Leitha zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobmann Josef Wöhrer seitens des Landesverbandes Präsident Raimund Hager, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Mag. Bernd Adolf begrüßen. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten das mit 1.12024 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsreformgesetz, die neue Sportland.NÖ Ninja Tour sowie eine Vereinsumfrage zu Zukunftsthemen für die Mitgliedsvereine. Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte und den SPORTUNION Vereinsbonus rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

Bei der Neuwahl der Bezirksleitung wurden Bezirksgruppenobmann Josef Wöhrer (SPORTUNION Hirtenberg) und Stellvertreter Christian Fischer (SPORTUNION Pfaffstätten) einstimmig bestätigt.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.091 Vereine mit über 200.000 Mitgliedern von 30.000 FunktionärInnen betreut. In der Bezirksgruppe Wr. Neustadt/Neunkirchen sind 53 Vereine mit über 10.000 aktiven Mitgliedern registriert.

Foto: Regionalkoordinator Mag. Bernd Adolf, Präsident Raimund Hager, Bezirksgruppenobamnn-Stv. Christian Fischer, Bezirksgruppenobmann Josef Wöhrer, Mag. Anja Skarits-Haas (SPORTUNION Bruck an der Leitha) und  Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch (v.l.n.r.)

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.