SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Pottenstein

Über 50 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Baden – Bruck an der Leitha folgten am Dienstag, 25. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich auf der Anlage der SPORTUNION Pottenstein, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 25. April lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Baden – Bruck an der Leitha zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobmann Josef Wöhrer seitens des Landesverbandes Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch, Abteilungsleiter Martin Schwingenschuh sowie Regionalkoordinator Mag. Bernd Adolf begrüßen. Thematische Schwerpunkte bildeten der Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportvereine, die Neuregelung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sowie neue Förderschwerpunkte verbunden mit der Erhöhung der besonderen Bundessportfördermittel. Informationen über zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte wie „Kinder gesund bewegen 2.0“ rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.068 Mitgliedsvereine mit 30.000 Funktionär:innen und über 200.000 Mitgliedern serviciert. In der Bezirksgruppe Baden – Bruck an der Leitha sind 51 Vereine mit knapp 10.000 aktiven Mitgliedern registriert, die von Bezirksgruppenobmann Josef Wöhrer (SPORTUNION Hirtenberg) und Stellvertreter Christian Fischer (Österr. Turn- und SPORTUNION Pfaffstätten) betreut werden.

 

Foto: Regionalkoordinator Mag. Bernd Adolf, Bezirksgruppenobmann-Stv. Christian Fischer, Bezirksgruppenobmann Josef Wöhrer, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch und Abteilungsleiter Martin Schwingenschuh (v.l.n.r.)

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.