Eine große Erleichterung für Vereine und damit ein Meilenstein im Bürokratieabbau ist geglückt. Abrechnungsunterlagen können zukünftig digital an den Landesverband übermittelt werden. Die Papierflut wird damit deutlich reduziert, der bürokratische Aufwand minimiert und der Weg zur Post gestrichen.
Neuerungen durch die digitale Förderabrechnung
Abrechnungsunterlagen ausdrucken und in Papierform übermitteln ist zukünftig bei der Abrechnung von Fördermitteln nicht mehr notwendig. Vereine können die geforderten Abrechnungsunterlagen einfach und schnell auf digitalem Weg an den Landesverband übermitteln. Mit dieser Übermittlung an den Landesverband werden die durch den Verein gesendeten Belege zum Original erklärt, sofern diese den Förderrichtlinien gemäß §§ 6 bis 15 des BSFG 2017 entsprechen. Eine weitere Erleichterung ist in diesem Zusammenhang auch die digitale Unterschrift. Das bedeutet, dass Belege nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben und anschließend wieder eingescannt werden müssen, stattdessen können Unterschriften digital eingefügt werden.
Betroffen von den Neuerungen sind alle Förderungen, welche über die Bundes Sport GmbH (kurz BSG) abgerechnet werden. Bei der SPORTUNION Niederösterreich betrifft das konkret folgende Förderarten:
- Mietförderung
- Sportstättenbau
- Sportgeräte/Langlebige Wirtschaftsgüter
- Starthilfe
- Trainerförderung
Projekte:
- Tägliche Bewegungseinheit
- Vereinsbonus
Die SPORTUNION-Förderabrechnungsrichtlinie für Vereine wurden dementsprechend angepasst und finden sich hier zum Nachlesen:
Digitale Förderabrechnung für Vereine – so funktioniert’s
1. Benötigte Abrechnungsunterlagen in digitaler Form sammeln.
Bitte jeden Beleg einzeln (Rechnung, Honorar, PRAE) inklusive dazugehörigem Zahlungsnachweis (Kontoauszug & Zahlungsbestätigung) in einer PDF-Datei (TIPP: https://tools.pdf24.org/de/pdf-zusammenfuegen) abgeben.
2. Alle Dateien hier elektronisch hochladen
Zeitersparnis, Kostenersparnis und Schonung von Ressourcen im Sinne der Umwelt
Die digitale Förderabrechnung bringt eine Vielzahl an Vorteilen mit sich. Allen voran können dadurch Funktionärinnen und Funktionäre entlastet und die Förderabrechnung effizienter gestaltet werden. Belege und Zahlungsnachweise müssen nicht mehr ausgedruckt und per Post versendet werden, dadurch kann der Verein Kosten einsparen. Durch den Wegfall des Ausdruckens und dem postalischen Versenden wird der Abrechnungsprozess zudem deutlich nachhaltiger und umweltfreundlicher.