Mit dem Einreichen des Förderansuchens wird bestätigt, dass die zur Förderabrechnung verwendeten Belege bei keinem anderen Fördergeber zur Abrechnung vorgelegt werden und die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden. Falls dies bei einzelnen Belegen nicht zutrifft, werden vom Verein vor der Übermittlung an die SPORTUNION auf den Belegen die weiteren Fördergeber bzw. Dritte einschließlich deren geförderten Beträge vermerkt. Durch die Übermittlung von Belegen an die SPORTUNION, sowohl analog als auch digital, werden diese Belege durch die SPORTUNION zum Original erklärt. Weitere Informationen zu den Abrechnungs-Richtlinien gemäß §§ 6–15 des BSFG 2017 sind unter diesem Download „Interne Richtlinien für die Weitergabe von Bundes-Vereinszuschüssen“ nachzulesen: https://sportunion.at/service/vereinsfinanzen/vereinsfoerderung/