Die Einführung steuerlicher Absetzbarkeit von Spenden für Sportvereine ist bedeutender Meilenstein. Jeder Verein und jede Körperschaft hat mit 1. Jänner 2024 die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu bekommen um auf die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden, wenn sie Formalkriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt. Somit können Spenden an diesen Verein bzw. Körperschaft von der Steuer abgezogen werden.