Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für ein Sporttimes-Abonnement der SPORTUNION pro.motion Sportservice GmbH
Fassung 14.3.2023
Diese AGB sind ab 01.01.2024 gültig.
1. Vertragsabschluss – Geltungsbereich
- Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden Vertragsbestandteil und gelten für die Geschäftsbeziehung (im Zusammenhang mit einem Sporttimes-Abonnement) zwischen der SPORTUNION pro.motion Sportservice GmbH, FN 153744w, Falkestraße 1, 1010 Wien (in der Folge kurz „SPORTUNION“) und dem Vertragspartner (in der Folge kurz „AbonnentIn“ bzw. „Abonnenten“) in der zum jeweiligen Bestellzeitpunkt gültigen Fassung.
- Diese AGB gelten nicht für die Sporttimes-Abonnements der Mitgliedsvereine des Landesverbandes Burgenland und des Landesverband Steiermark.
- Diese AGB geltend ausschließlich. Abweichende Bedingungen erkennt die SPORTUNION nicht an und widerspricht diesen hiermit, es sei denn, die SPORTUNION hat schriftlich der Geltung zugestimmt.
- Das Sporttimes-Abonnement umfasst grundsätzlich die Lieferung von vier Sporttimes Magazinen pro Jahr. Die Ausgaben erscheinen grundsätzlich Mitte März, Ende Juni, Mitte September und Anfang Dezember.
2. Vertragspartner
- Die/der AbonnentIn schließt einen Vertrag mit der SPORTUNION pro.motion Sportservice GmbH, Falkestraße 1, FN 153744w, 1010 Wien, Telefon: +43 1 / 513 77 14, Fax: +43 1 / 513 14 70, E-Mail: office@sportunion.at. Die SPORTUNION pro.motion Sportservice GmbH wird im Zusammenhang mit Sporttimes-Abonnements als datenschutzrechtliche Dienstleisterin der Sportunion Österreich, ZVR 743211514, Falkestraße 1, 1010 Wien (= datenschutzrechtliche Verantwortliche) tätig.
- Vertragspartner der SPORTUNION können Privatpersonen/VerbraucherInnen, Vereine und andere juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Republik Österreich sein.
3. Angebot – Annahme – Vertragsabschluss
- Nach Eingabe der Daten im Bestellformular, Anklicken der Checkboxen und Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt die/der AbonnentIn ein verbindliches Angebot ab. Die/der AbonnentIn erhält an die bekannt gegebene Adresse eine E-Mail über den Erhalt des Angebots durch ein automatisch erstelltes E-Mail. Diese E-Mail („Bestellbestätigung“) stellt keine Annahme des Angebots dar.
- Die SPORTUNION ist nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Die SPORTUNION kann das Angebot der/des AbonnentIn dadurch annehmen, dass ihr/ihm der Vertragsabschluss in einem weiteren E-Mail bestätigt wird („Auftragsbestätigung“) oder durch Zusendung des Sporttimes Magazins.
4. Vertragslaufzeit & Kündigung
- Das Vertragsverhältnis beginnt nach Annahme durch die SPORTUNION mit dem Datum des Bestelleingangs der Abonnentin/des Abonnenten und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- Bei Bestelleingang zwischen 01.01. und 30.09. des ersten Vertragsjahres erhält der/die AbonnentIn die bis zum 30.09. erscheinenden Sporttimes Magazine gratis/kostenlos. Dieses kostenlose Abonnement ist pro Person/Verein/andere juristische Person nur einmalig möglich.
- Bis spätestens 30.09. des ersten Vertragsjahres können Abonnenten das Sporttimes Abonnement jederzeit per E-Mail an office@sportunion.at fristlos kündigen. Danach ist eine Kündigung sowohl von der SPORTUNION als auch von den Abonnenten jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zulässig. Das bedeutet die Kündigung ist spätestens zwei Monate vor Ablauf des 31.03. (dh bis spätestens 31.01.) bzw. des 30.09. (dh bis spätestens 31.07.) per Mail an office@sportunion.at zu erklären.
- Bei Bestelleingang zwischen 01.10. und 31.12.erhält der Abonnent/die Abonnentin keine kostenlosen Sporttimes Magazine und besteht auch keine Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Eine Kündigung ist sowohl von der SPORTUNION als auch von den Abonnenten jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zulässig. Das bedeutet die Kündigung ist spätestens zwei Monate vor Ablauf des 31.03. (dh bis spätestens 31.01.) bzw. des 30.09. (dh bis spätestens 31.07.) per Mail an office@sportunion.at zu erklären.
- Jede Vertragspartei ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu lösen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die/der AbonnentIn in Zahlungsverzug gerät und auch nach Aufforderung unter Setzung einer angemessenen, zumindest 14-tätigen Frist nicht bezahlt.
5. Lieferbedingungen und Lieferfristen
- Die Lieferung des Sporttimes Magazins bietet die SPORTUNION derzeit ausschließlich Abonnenten mit österreichischer Lieferanschrift an.
- Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) und bei Arbeitskampf (z.B. Streik oder Aussperrung) besteht kein Belieferungs- oder Entschädigungsanspruch.
6. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Der angeführte Preis für das Sporttimes Abonnement ist ein Gesamtpreis und beinhaltet alle Steuern und die Versandkosten und ist in Euro ausgewiesen. Es gelten die jeweils im Bestellzeitpunkt angeführten Preise gemäß Bestellformular.
- Die Gesamtkosten werden von der SPORTUNION einmal jährlich (grundsätzlich im November) im Vorhinein in Rechnung gestellt und sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
- Als akzeptierte Zahlungsart ist nur Kauf auf Rechnung vorgesehen.
- Es wird Wertbeständigkeit des Entgelts, nach dem von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder dem an seine Stelle tretenden Index vereinbart. Die erstmalige Indexierung erfolgt ab dem zweiten Vertragsjahr. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist, die im ersten Vertragsjahr für den Monat Juni veröffentlichte Indexzahl. Die Indexierung erfolgt jährlich mit Wirkung ab 01.11 eines jeden Jahres auf Basis des Vergleichs der Indexzahlen für den Monat Juni im Vergleich mit dem Vorjahr. Die SPORTUNION ist im Fall einer Steigerung dieses Index berechtigt und im Fall einer Senkung verpflichtet, das Entgelt in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich die neu verlautbarte Indexzahl, gegenüber der zum Vertragsabschluss bzw. zur letzten Anpassung verlautbarten Indexzahl geändert hat. Eine aus der Indexveränderung resultierende Erhöhung kann nur zweimal jährlich zum Beginn und in der Mitte eines neuen Vertragsjahres, eine daraus resultierende Entgeltreduktion muss zum Beginn und in der Mitte eines neuen Vertragsjahres erfolgen.
- Im Fall des verschuldeten Zahlungsverzugs ist die SPORTUNION berechtigt, (gesetzliche) Verzugszinsen in Höhe von 4% pro Jahr zu fordern/ geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist die SPORTUNION ab fruchtlosem Ablauf der ersten Nachfrist im Mahnlauf bis zur vollständigen Begleichung aller Außenstände zur Einstellung der Belieferung berechtigt (Zurückbehaltungsrecht). Zudem ist die SPORTUNION berechtigt bei verschuldetem Zahlungsverzug, pro Mahnung 2,00 % der ausständigen Zahlung den Abonnenten zusätzlich zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro oder Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten externer Betreibungen sind ebenso von den Abonnenten zu ersetzen. Ein Recht zur Aufrechnung steht den Abonnenten nur dann zu, wenn deren Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. von der SPORTUNION anerkannt wurden oder aus demselben Rechtsverhältnis stammen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle von der SPORTUNION gelieferten Sporttimes Magazine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum der SPORTUNION.
8. Rücktritts-bzw. Widerrufsrecht (nachfolgend einheitlich „Widerrufsrecht“ genannt) für VerbraucherInnen
Die AbonnentInnen, die VerbraucherInnen sind, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem die/der AbonnentIn oder ein von dieser/dieser benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware (= erste Sporttimes Magazinlieferung) in Besitz genommen haben bzw hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die/der AbonnentIn an die
SPORTUNION pro.motion Sportservice GmbH,
Falkestraße 1, 1010 Wien
Tel: +43 1/513 77 14
Fax: +43 1/513 77 14 70
E-Mail: office@sportunion.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Abonnenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn die Abonnenten diesen Vertrag widerrufen, hat die SPORTUNION den Abonnenten alle Zahlungen, die sie von diesen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass die Abonnenten eine andere Art der Lieferung als die von der SPORTUNION angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der SPORTUNION eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die SPORTUNION dasselbe Zahlungsmittel, das die Abonnenten bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit den Abonnenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden den Abonnenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die SPORTUNION kann die Rückzahlung verweigern, bis sie das Magazin wieder zurückerhalten hat oder bis die/der AbonnentIn den Nachweis erbracht hat, dass sie/er das Magazin zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Die/der AbonnentIn hat das Magazin unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem diese die SPORTUNION über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die
SPORTUNION pro.motion Sportservice GmbH,
Falkestraße 1, 1010 Wien
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Abonnenten das Magazin vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Die Abonnenten tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Magazins.
Die Abonnenten müssen für einen etwaigen Wertverlust des Magazines nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
9. Gewährleistung und Haftung
- Die SPORTUNION steht für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein, wobei bei fehlerhaften Sporttimes Magazinen die Behebung der Mängel primär/nur durch Austausch erfolgt.
- Die SPORTUNION haftet ausschließlich für Schäden im Zusammenhang mit der Abo-Bestellung, die sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen der Abonnentin/dem Abonnenten vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden an der Person.
10. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können seitens der SPORTUNION jederzeit geändert oder ergänzt werden. Die SPORTUNION wird die Abonnenten über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an, die ihr zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Wird nicht binnen vier Wochen Widerspruch erklärt, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf dieses Recht wird eigens hingewiesen.
11. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
- Es gilt ausschließlich des Rechts der Republik Österreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Gerichtsstand ist Wien, außer die/der AbonnentIn ist Verbraucher im Sinne des KSchG und hat im Inland ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ist im Inland beschäftigt, so kann die/der AbonnentIn davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel ihr/sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt.