Finanzielle Unterstützung / Förderungen für Vereine
Hier findest du eine Übersicht über die finanziellen Förderungen der SPORTUNION Wien.
Durch gezielte Subventionen unterstützt die SPORTUNION WIEN das aktive Vereinsleben ihrer Mitgliedsvereine. Die SPORTUNION Wien fördert aus öffentlichen Mitteln (u.a. Mitteln des Bundesvereinszuschusses des Bundessportförderungsfonds & Sportfördermittel der Stadt Wien) Vorhaben ihrer Mitgliedsvereine. Die Vergabe der Fördermitteln erfolgt nach den Richtlinien und Gesetzgebungen der jeweiligen Subventionsgeber.

Förderbereiche im Überblick
Allgemeine Förderungen
- Infrastruktur
- Aus – & Fortbildung
- Jugendsportförderung
- Leistungssportförderung
- Sportgeräte
- Sportbekleidung
- Mieten
- Veranstaltungen
Förderansuchen müssen rechtzeitig online der SPORTUNION-Datenbank bis zu folgenden Fristen eingereicht werden:
- 27.12.2024
- 03.03.2025
- 26.05.2025
- 28.07.2025
- 13.10.2025
Förderungen können nur Vereine erhalten die:
- Mitglied der SPORTUNION Wien sind.
- nicht im Rechtsstreit mit der SPORTUNION Wien liegen.
- sämtliche Pflichtfelder in der Vereinsdatenbank der SPORTUNION Wien auf aktuellem Stand halten.
- mindestens ein aktives Sportangebot in der Vereinsdatenbank eingetragen haben
- es keine offenen finanziellen Forderungen gegenüber der SPORTUNION Wien existieren (bsp. Landesverbandsabgabe, Hallenmieten, etc.,)
- sich an die Corporate Design Richtlinien der SPORTUNION Wien halten und das Logo der SPORTUNION auf der Vereinswebseite kommunizieren.
- die Einreichfristen und Einreichformalitäten einhalten.
- die aktuelle Fassung ihrer Vereinsstatuten vorlegen.
- der bewilligten Subventionen eine Berichtslegung über die getätigte Aktivität der Abrechnung beilegen.
- eine den aktuellen Abrechnungsrichtlinien entsprechende Abrechnung der Subvention vorlegen.
- bei Meisterschaftssubventionen die Ergebnisse sowie einen Kurzbericht über den Wettkampf umgehend an die SPORTUNION Wien übermitteln.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Subventionen.
Für den laufenden Vereinsbetrieb werden keine Subventionen vergeben.
Sollten die eingereichten Unterlagen unvollständig oder nicht schlüssig sein, so behält sich die SPORTUNION Wien das Recht vor, weitere Information einzufordern. Im Falle des Nichtnachkommens dieser Aufforderung gilt ein Ansuchen als zurückgezogen.
Sollten die bei der Einreichung angebenen Positionen nicht zur Gänze bezogen werden, behält sich die SPORTUNION Wien das Recht vor, die zugesagte Subventionen zu aliquotieren.
Alle ausgeschütteten Fördermittel sind nach den aktuell gültigen Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH abzurechnen bzw. nachzuweisen, wobei zu beachten ist, dass der Leistungszeitraum immer auch dem Abrechnungszeitraum entsprechen muss. Er entspricht einem Kalenderjahr und läuft demnach vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember. Das Rechnungsdatum und das Zahlungsdatum müssen in diesem Zeitraum liegen.
Subventionen, die nicht bis zur bis zum vorgeschriebenen Abrechnungsdatum abgerechnet werden, verfallen.
Erforderliche Einreichunterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Subventionsansuchen in der Vereinsdatenbank inkl. aller geforderten Beilagen.
Achtung, es kann nur EINE pdf-Datei hochgeladen werden, daher müssen mehrseitige Unterlagen zu einem pdf zusammengefügt werden.
Links werden nicht als Beilage akzeptiert. - Zum Kostenvergleich wird empfohlen, zusätzliche Angebote einzureichen.
- Bei einem Auftragswert von über 5.000,- müssen 3 Vergleichsangebote eingeholt werden.
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Aktuelle Statuten des Vereins
- Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Checkbox Förderansuchen)
Die SPORTUNION Wien behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen vom Förderwerber zu verlangen.
Videoanleitung zur Erstellung eines allgemeinen Förderansuchens in der SPORTUNION-Datenbank:
Nach dem Einreichen durch den Verein, ist folgender Status des Ansuchens möglich und jederzeit in der Vereinsdatenbank einsehbar.
Eingereicht | Das Ansuchen wurde vom Verein eingereicht. Eine Kontrolle vom Landesverband ist noch nicht erfolgt. In diesem Status kann das Ansuchen durch den Verein noch nachbearbeitet werden. |
Unvollständig | Das Ansuchen wurde vom Landesverband kontrolliert und wurde als unvollständig bewertet. Der Verein muss das Ansuchen nochmals bearbeiten! Informationen des Landesverbandes für die notwendige Nachbearbeitung, werden in der Förderübersicht angezeigt. |
In Bearbeitung | Das Ansuchen ist vollständig und wird in der nächsten Sitzung des dafür zuständiges Ausschusses behandelt. |
Genehmigt | Das Ansuchen wurde vom zuständigen Ausschuss genehmigt, in der Spalte “gewährt” wird der bewilligte Betrag angezeigt. Das Ansuchen kann gemäß den Abrechnungsrichtlinien abgerechnet werden. |
Abgelehnt | Das Ansuchen wurde vom zuständigen Ausschuss abgelehnt. |
Abgeschlossen | Der Förderprozess ist abgeschlossen und die Förderung wurde ausbezahlt. |
Zurückgestellt | Das Ansuchen wird in Absprache zwischen Verein und Landesverband zurückgestellt. |
Damit es nach erfolgter Förderzusage zur Förderauszahlung an den Verein kommt, müssen vom Verein Abrechnungsunterlagen an den Landesverband gesendet werden.
Diese Abrechnungsunterlagen des Vereins müssen bis zur genannten Abgabefrist bei der SPORTUNION Wien einlangen.
(Sollte die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht werden können, bitten wir um Kontaktaufnahme)
Nach den Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH ist bei der Förderabrechnung folgendes zu beachten:
Rechnungen sind auf den Verein ausgestellt und liegen im Original vor
☐ Rechnungsmerkmale sind vorhanden
☐ Bei elektronisch vorliegenden Rechnungen sind am Ausdruck folgende Merkmale angeführt:
☐ Vereinsmäßige Zeichnung ☐ Datum ☐ Richtigkeitsvermerk (handschriftlich)
☐ Zahlungen vom Vereinskonto getätigt, Kontoauszug liegt vor (IBAN vom Verein & Empfänger ist ersichtlich)
☐ Zahlungen von privaten Personen sind vom Verein erstattet, Zahlungsfluss liegt vor
☐ Bei Zahlungen mittels Kreditkarte liegt die Kreditkartenabrechnung und der Kontoauszug mit
der Abbuchung vor (auch bei PayPal, Handy oder Bargeldchip).
☐ IBAN auf dem Zahlungsnachweis stimmt überein mit der IBAN auf der Re/PRAE
☐ Bei Barzahlungen liegt eine Kopie des Kassabuchs mit vereinsmäßiger Zeichnung vor
☐ Bei Hotel/Fahrtkosten Abrechnung liegt eine vereinsmäßig unterfertigte Teilnehmerliste vor
☐ PRAE – Unterschriftsdatum & Auszahlungsdatum sind später als die letzte Einheit im jeweiligen Monat
☐ aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins liegt vor
☐ Verein hat keine offenen Rechnungen gegenüber SPORTUNION Wien
Bei der Abrechnung von Förderungen gilt der Grundsatz:
Der Zahlungsfluss ist immer vom Verein bis zum Letztverbraucher lückenlos nachzuweisen!
DIGITALE ABRECHNUNG:
Der Verein kann seine originalen Belege samt Zahlungsnachweisen per Mail im PDF-Format an den zuständigen Landesverband übermitteln („digitale Abrechnung“).
Der Landesverband speichert diese digital übermittelten Unterlagen bei sich digital ab. Falls diese den Vorgaben der Förderrichtlinien gemäß §§ 6 bis 15 des BSFG 2017 entsprechen, erklärt der Landesverband den Beleg/die Belege zum Original und entwertet den Beleg/die Belege mit einem „digitalen Teil-/Entwertungsstempel“. Die beim Verein verbliebenen Belege stellen somit nur mehr Kopien dar, diese Kopien können für Abrechnungen bei anderen Förderstellen nicht vorgelegt werden.
Als Zahlungsnachweis gilt entweder der Kontoauszug inkl. Überweisungsbestätigung bzw. das Kassabuch mit vereinsmäßiger Zeichnung (Vereinsstempel und Unterschrift).
FÜR DIE VERWENDUNG DER SPORTFÖRDERUNGSMITTEL GELTEN DIE GRUNDSÄTZE DER SPARSAMKEIT, WIRTSCHAFTLICHKEIT UND ZWECKMÄSSIGKEIT.
Überschreiten die jährlichen Förderungen den Betrag von EUR 10.000,-, ist vom Verein ein Sachbericht über die einzelnen Förderungen zu übermitteln.
Rechnungen:
Rechnungen müssen grundsätzlich auf den Fördernehmer (Verein) lauten und den Erfordernissen des §11 Umsatzsteuergesetz (Rechnungsmerkmale) entsprechen.
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des Rechnungslegers (des Liefernden/Leistenden) ;
- Name und Anschrift des Empfängers (Verein, z.B. zu Hd. Funktionär) ab € 400,00
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistungen;
- Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung (Netto- und Bruttobetrag)
- Steuersatz, bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung einen Hinweis auf diese
- Steuerbetrag
- Bei Rechnungen eines Unternehmens ab € 400,00 ist die UID-Nr. des Rechnungsausstellers (Unternehmen) erforderlich
Pauschalrechnungen sind nicht abrechenbar, außer die zugrundeliegenden Positionen werden nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Teilentwertungen von Rechnungen sind möglich.
Bei Rechnungen aus dem Ausland können diese Bestimmungen abweichen, jedoch müssen Zahlungszweck, Entgelt sowie Zahlungszeitpunkt/-raum ersichtlich sein.
Bei Gastronomierechnungen muss die Anzahl der Speisen und der Getränke ersichtlich sein und durch eine Teilnehmerliste nachwiesen werden. Alkoholische Getränke und Trinkgelder werden nicht gefördert.
Händisch ausgestellte Rechnungen müssen zusätzlich mit Barzahlungsvermerk, Zahlungsdatum, Unterschrift des Zahlungsempfängers (=Verkäufer) und dem Geschäftsstempel versehen sein. Ist bei einer gedruckten Rechnung, die bar bezahlt wurde, die Barzahlung nicht klar ersichtlich, muss auf der Rechnung ein handschriftlicher Zahlungsvermerk des Verkäufers angebracht sein.
Bei elektronisch vorliegenden Rechnungen (z. B. bei elektronischen Buchungen oder PDF Rechnungen, Online Bestellungen, ..), muss der einreichende Fördernehmer auf dem Rechnungsausdruck oder der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung schriftlich bestätigen, dass dieser Beleg bei keinem anderen Förderungsgeber zur Abrechnung vorgelegt wurde und die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden (Richtigkeitsvermerk). Somit erklärt der Fördernehmer den Beleg zur Originalrechnung.
Auf dem Beleg ist neben der vereinsmäßigen Zeichnung und Datum folgender Richtigkeitsvermerk anzuführen:
„Dieser Beleg wird/wurde bei keinem anderen Förderungsgeber zur Abrechnung vorgelegt und nicht durch Dritte übernommen.“
Laut Förderungsrichtlinie sind abgerechnete Belege sieben Jahre lang aufzubewahren und für Kontrollen zugänglich zu machen. Die Vereinsbelege werden daher für diesen Zeitraum bei der SPORTUNION Wien aufbewahrt und gespeichert.
Teilnehmer:innenliste:
Bei Rechnungen welche mehreren Personen zugutekommen (z.B. Hotelrechnung, Restaurantrechnung, Nenngelder, usw.) ist immer auch eine von den Teilnehmern unterzeichnete Teilnehmerliste beizulegen. Alternativ kann eine vom Fördernehmer ausgestellte und verbandsmäßig unterfertigte Teilnehmerliste vorgelegt werden. Es müssen dabei die Teilnehmeranzahl und der Zeitraum auf der Teilnehmerliste mit den Angaben der Rechnung übereinstimmen. Wenn auf dem abzurechnenden Beleg alle Teilnehmer namentlich genannt werden, so ist keine Teilnehmerliste notwendig. Des Weiteren wird auch keine Teilnehmerliste gebraucht, wenn einen unterzeichnete Letztempfängerliste vorhanden ist.
Kostenzusammenstellung:
Bei Subventionen für Wettkämpfe, Lehrgänge, Seminare, usw. muss der Abrechnung eine Kostenzusammenstellung über die Höhe der jeweiligen Kostenvergütungen beigelegt werden. Die Kostenzusammenstellung muss mit den Angaben über Zeitraum und Anzahl der Personen, mit den Rechnungsbelegen und einer etwaigen Teilnehmerliste oder Letztempfängerliste übereinstimmen.
Zahlungsfluss
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Nach Möglichkeit ist vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen. Der Zahlungsfluss ist jedenfalls immer vom Konto des Vereins bis zum Letztverbraucher lückenlos nachzuweisen. Bei Rechnungen, die nicht bar bezahlt wurden, ist der Nachweis durch Vorlage von Kontoauszügen in Kopie und bei Sammelüberweisungen zusätzlich durch entsprechende Überweisungslisten zu erbringen. Die erfolgte Zahlung ist durch die folgenden Informationen auf dem Kontoauszug nachzuweisen:
- Name und IBAN des Vereins
- Zahlungsdatum und Zahlungsbetrag
- Zahlungsgrund
- Name und IBAN des Zahlungsempfängers
Achtung: Einige Banken geben die IBAN des Zahlungsempfängers auf ihren Kontoauszügen nicht an.
In diesen Fällen benötigen wir:
- Eine Kopie der „Auftragsbestätigung“ (Umsatzdetail) mit Kontodaten des Empfängers und des Auftraggebers
- Um zu prüfen ob diese Überweisung vom Bankkonto des Vereins weggegangen ist wird eine Kopie des Kontoauszugs oder eine Kopie der Umsatzliste eines bestimmten Zeitraums (mit einem Kontostand per / Gutschriften / Lastschriften und einem neuen Kontostand) benötigt.
Leider stellen die meisten Banken einen Kontoauszug nur zeitlich begrenzt zur Verfügung, daher sollte dieser möglichst zeitnah zur Überweisung besorgt werden, damit es später zu keinen Problemen kommt.
Bei Zahlungen mit einer Kreditkarte ist der Zahlungsfluss durch die Vorlage der Kreditkartenabrechnung sowie dem Kontoauszug, auf dem die Belastung durch die Kreditkartenabrechnung ersichtlich ist, nachzuweisen.
Barzahlungen
Allfällige Barauszahlungen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in einem Kassabuch zu erfassen. Der Zahlungsfluss ist durch die Vorlage einer Kopie des Vereins-Kassabuchs mit vereinsmäßiger Zeichnung zu erbringen. Händisch ausgestellte Rechnungen müssen zusätzlich mit Barzahlungsvermerk, Zahlungsdatum, Unterschrift des Zahlungsempfängers (= Verkäufer) und dem Geschäftsstempel versehen sein. Ist bei einer gedruckten Rechnung, die bar bezahlt wurde, die Barzahlung nicht klar ersichtlich, muss auf der Rechnung ein handschriftlicher Zahlungsvermerk des Verkäufers angebracht sein.
Aus – & Fortbildung
Um das Niveau der Trainings- und Übungseinheiten zu steigern und den Mitgliedern höchstmögliche Qualität zu bieten, ist eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung unerlässlich.
Die SPORTUNION WIEN fördert die Teilnahme an Lehrwart-, Instruktor- und Trainerausbildungen sowie gleichwertigen Fortbildungen. Aus- und Fortbildungen der SPORTUNION Akademie, können nur im Rahmen der Projektförderung – Vereinsbonus gefördert werden.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Ansuchen übermittelt werden:
- Ausschreibungsunterlagen der Fortbildung (Datum, Ort, Kosten)
- Teilnehmerliste bzw. Namen der Personen die diese Aus-/Fortbildung besuchen sollen
Mieten
Gefördert werden können Kosten für die Benützung von Sportstätten, welche aufgrund div. Gründe temporär anfallen und nicht Teil des laufenden bzw. üblichen Vereinsbetriebes sind.
Beispiele für geförderte Mietkosten:
- Ausweichsportplätze (Hallen, Turnsäle) wegen Umbau, Renovierung, Schließung
- Veranstaltungen, wenn nicht von der MA 51 oder SPORTUNION (Reduzierter Mitgliedspreis) gefördert
- Hallen bei Trainingslagern/Camps
Rechnungen von Sportstätten, bei denen die SPORTUNION Wien Rechnungsaussteller ist, können nicht als Abrechnungsbelege zur Abrechnung verwendet werden.
Veranstaltungen
Es liegt im Interesse des Gesamtverbandes, dass sich Vereine zur Durchführung von bzw. Mitwirkung an größeren Sportveranstaltungen bereit erklären. Zur Unterstützung dieser Vorhaben kann die SPORTUNION Wien Mittel bereitstellen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Für die Durchführung von Fachverbandswettkämpfen (Meisterschaften, Cups, Ligabetrieb) werden KEINE Zuschüsse gewährt, da die Fachverbände selbst über entsprechende Bundessportfördermittel verfügen.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Ansuchen übermittelt werden:
- Ausschreibung der Veranstaltung
- Detaillierte Kostenaufstellung
Im Rahmen von geförderten Veranstatlungen muss das SPORTUNION Logo auf allen Print- und Onlinemedien mittransportiert werden.
Vor Ort ist ein Branding im SPORTUNION Design zu platzieren.
Sportgeräte
Kosten für die Anschaffung, Herstellung und Instandhaltung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen, die dem Verein als langlebige Wirtschaftsgüter zur Verfügung stehen. Unter Geräten versteht man bewegliche Gegenstände (Maschinen, Vorrichtungen oder Sportgeräte), die unmittelbar der Sportausübung dienen.
Der Verein ist verpflichtet, für alle langlebigen Wirtschaftsgüter (Anschaffungswert über € 1.000,-) ein Anlageverzeichnis zu führen. Bei einer vorzeitigen Veräußerung des Fördergegenstandes innerhalb von fünf Jahren müssen die erhaltenen Fördermittel anteilig zurückgezahlt werden.
Eine Förderung für gebrauchte Sportgeräte ist nur möglich, wenn der Verkäufer eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt und nachgewiesen werden kann, dass die zum Kauf angebotenen Geräte nicht mit Fördermitteln angeschafft wurden.
Für den laufenden Vereinsbetrieb werden keine Subventionen vergeben.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Ansuchen übermittelt werden:
- Beschreibung des Geräts und Verwendungszweck
- Kostenvoranschlag; ab einer Summe von 5.000,- sind drei Angebote vorzulegen.
- Die Förderung von Gebrauchsgegenstände für den täglichen Trainingsbetriebs ist nicht möglich.
Infrastruktur
Kosten für den Erwerb, Bau, die Sanierung und Instandhaltung von vereinseigenen Sportstätten. Ist der Sportverein nicht Eigentümer, muss ein langfristiger Bestandsvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Sportverein vorgelegt werden. Vergabe durch den Sportstättenausschuss.
Abgerechnet werden dürfen nur folgende Belege:
(sofern auf den Verein ausgestellt)
- Honorarnoten und Rechnungen von Architekten, Wartungsfirmen, Baufirmen
- Firmenrechnungen über Baumaterialien, technisches Material
Folgende Unterlagen müssen mit dem Ansuchen übermittelt werden:
- ab einer Summe von 5.000,- sind drei Angebote vorzulegen.
- bei Bauvorhaben sind dem Ansuchen genaue Pläne zu übermitteln.
- bei Reparaturen von Anlagen ist ein Nachweis über die regelmäßige Wartung zu erbringen.
- bei einer Förderung von über 10.000,- ist vom Verein ein Sachbericht zu erstellen.
Nicht gefördert werden Kosten für die Errichtung, Einrichtung und Erhaltung von Lokalen für gewerbliche Zwecke (z.B. Kantinen) auf Sportstätten.
Leistungssportförderung
Gefördert werden Vereine deren Einzelsportler bzw. Mannschaften sich im Übergangsbereich vom Nachwuchssport zum Leistungs-/ Spitzensport befinden und noch keinem Spitzensportkader eines Fachverbandes angehören. Der Förderbereich soll insbesondere junge Nachwuchssportler:innen einbeziehen.
Einfluss auf die Förderhöhe haben die Art und Weise des werblichen Mittransportes der Marke „SPORTUNION“ in Wort und Bild durch Sportler:innen, Mannschaft und Verein sowohl in vereinsinternen wie externen Medienberichten und der sportliche Erfolg in der jeweiligen Sportart.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Ansuchen übermittelt werden:
- Genaue Beschreibung der Maßnahme.
- Bei Wettkämpfen, Trainingslagern sind die Ausschreibungsunterlagen zu übermitteln.
- Kostenaufstellung
- Liste der Sportler die im Rahmen der Maßnahme gefördert werden sollen.
Die Förderbezieher verpflichten sich das Logo der SPORTUNION auf der Wettkampf- wie auch auf der Präsentationsbekleidung deutlich erkennbar auf der Vorderseite zu tragen. Ausgenommen davon sind Wettkämpfe bei denen die offiziellen Wettkampfbestimmungen (z.B. bei Olympischen Spielen) bzw. im Falle von Verbandsentsendungen, die Richtlinien des Fachverbandes, einer Logoplatzierung entgegen sprechen.
Jugendsportförderung
Unterstützt werden Jugendliche im Alter von 10 bis 19 Jahren, die im Rahmen der Talente- und Nachwuchsförderung das Potenzial haben, sich im nationalen und internationalen Spitzensport zu etablieren. Die finanzielle Unterstützung dient der gezielten Leistungsoptimierung dieser jungen Athlet:innen.
Folgende Positionen können zur Abrechnung gebracht werden:
- Medizinische und wissenschaftliche Betreuung
- Trainingsmaßnahmen
- Wettkämpfe
- Sportgeräte
Beim Ansuchen mitzuliefernde Unterlagen:
- Genaue Beschreibung der Maßnahme.
- Ausschreibung; bei Wettkämpfen oder Trainingslagern
- Kostenaufstellung
- Liste der Sportler:innen die im Rahmen der Maßnahme gefördert werden.
Sportbekleidung
Die SPORTUNION Wien fördert die Anschaffungskosten für Sportbekleidung, auf der das Logo der SPORTUNION gut sichtbar angebracht sein muss. Dem Förderantrag ist ein Korrekturabzug des Drucks beizulegen. Dabei ist das Corporate Design der SPORTUNION strikt einzuhalten; detaillierte Kriterien, Designvorlagen und Logos sind unter design.sportunion.at abrufbar.
Bleibt Sportbekleidung nicht im Eigentum des Vereins, sondern werden an Sportler weitergegeben, so ist das auf dem Beleg zu vermerken.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Ansuchen übermittelt werden:
- Kostenvoranschlag
- Korrekturabzug Druck
Projektförderung
Die SPORTUNION bietet eine Vielzahl an geförderten Projekten an, an welchen Vereine und deren Mitglieder teilnehmen können.
Alle Details zu den einzelnen Projekten findest du in der PROJEKTÜBERSICHT.
Beispiele für geförderte SPORTUNION Projekte:
ANSPRECHPERSONEN
Fragen zu allgemeinen Förderansuchen:
Sekretariat
Fragen zur Abrechnung von allgemeinen Förderansuchen:
Buchhaltung
Bei Fragen zur Abrechnung von Projektförderungen bitte an die jeweiligen Projektkoordinator:innen wenden.