Meilenstein für den Sport – Spenden werden absetzbar

Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2023 eine Reform präsentiert, welche die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ausweitet und auch Sportvereine inkludiert.

Spenden und Ehrenamt sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Österreich. Alleine im Vorjahr hat das heimische Spendenaufkommen rund 900 Mio. Euro betragen.  Vom gesamten Spendenvolumen wurden in den vergangenen Jahren rund 13-14% steuerlich abgesetzt. Somit ersparen sich die Steuerzahler durch die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit pro Jahr mehr als 100 Mio. Euro

Ab dem nächsten Jahr können erstmalig auch Sportvereine einen Antrag stellen und als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen werden. Seit der Einführung der Spendenabsetzbarkeit 2009 haben Vereine darauf gewartet, ihre Spenden ebenfalls steuerlich absetzen zu können. Mit dem heutigen Regierungsbeschluss ist es endlich soweit. Damit wird auch eine langjährige Forderung der SPORTUNION umgesetzt.

Allein in den drei Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION zählt man rund 15.000 Vereine, die davon profitieren. „Die Änderung ist ein Meilenstein für das Ehrenamt. Vor allem nach den Krisenjahren könnte sie ein Konjunkturpaket für den Sport werden. Sie ist es auch eine Wertschätzung für das Engagement unserer Vereine. Künftig können diese aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich neben Mitgliedsbeiträgen und Förderungen auch Gelder aus Spenden lukrieren“, freut sich SPORTUNION Wien Präsidentin Dagmar Schmidt über die neuen Möglichkeiten. Fast jede:r dritte Freiwillige in Österreich ist aktuell in einem Sportverein ehrenamtlich aktiv. Laut jüngster Statistik-Austria-Erhebung sind das 513.000 Menschen.

Schmidt

Mit dem Spendenabsetzbarkeit für den Sport gibt die Politik der Bevölkerung die Möglichkeit, neben Zeit nun auch Geldspenden einbringen zu können, ohne sich dabei Gedanken über etwaige steuerliche Probleme machen zu müssen. Die SPORTUNION wird als nächsten Schritt Tools für ihre Vereine entwickeln, die Spenden möglichst einfach und dennoch auf professionelle, transparente und damit saubere Weise ermöglichen.

Nächste Schritte (Update 11.07.2023)

Das neue Gesetz wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Aktuell wird über den Sommer die legistische Arbeit auf Basis des Ministerratsvortrags vorbereitet, welche im Herbst vom Nationalrat beschlossen werden.

Es gibt einige positive Neuerungen:  Die jährliche Meldepflicht der empfangenden Organisationen ans Finanzamt bleibt bestehen. Doch es es wird eine Vereinfachung geben. Statt der bisher erforderlichen 3-jährigen Tätigkeit zur Aufnahme in die Spendenliste, reicht zukünftig ein Jahr aus. Das erspart Zeit und ermöglicht einen schnelleren Start.

Statt der Bestätigung durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in können Vereine ein vereinfachtes Meldeverfahren über Steuerberater:innen nutzen. Die bisher beantragungspflichtige Verlängerung wird nun automatisch über eine Meldung durch Wirtschaftstreuhänder:innen erfolgen.

Darüber hinaus werden die Anforderungen an Spendensammelvereine und Mittelbeschaffungskörperschaften vereinfacht und in einer einheitlichen Form geregelt. Unwesentliche Satzungsmängel können bei tatsächlich gemeinnütziger Geschäftsführung rückwirkend behoben werden.

Die SPORTUNION wird als nächsten Schritt Tools für Vereine entwickeln, um Spenden auf möglichst einfache, professionelle und transparente Weise zu ermöglichen. Wir möchten euch unterstützen, sodass ihr euch auf das Wesentliche konzentrieren könnt: euren Sport und eure Mission.

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