Statutenanpassung zu “Erlangung der Spendenbegünstigung” beschlossen

Am 7. Juni wurde im Rahmen eines außerordentlichen Bundestags der Antrag des SPORTUNION-Präsidiums zur Statutenanpassung zur “Erlangung der Spendenbegünstigung und Verankerung der Möglichkeit virtueller/hybrider Versammlungen” einstimmig angenommen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Damit konnten wir rasch die Weichen für eine zukünftig zusätzliche Finanzierungssäule für unsere Sportvereine stellen. Wir als Vereinsverband übernehmen für unsere Vereine die Verwaltung als Erfüllungsgehilfen und machen die Spenden für unsere Vereine absetzbar. Damit nehmen wir ihnen den dahinter liegenden Bürokratieaufwand ab ebenso wie die erforderlichen Investitionen dafür.”

Seit 1. Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft, mit dem alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen können. Im April fand auf Einladung von Finanzminister Magnus Brunner und Staatssekretärin Claudia Plakolm eine Informations-Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Spendenorganisationen im Bundesministerium für Finanzen statt.

Statutenanpassung in Rekordzeit

“Als Verband haben wir extrem schnell auf die Gesetzesänderung reagiert, konnten in einem unglaublichen Tempo die Statutenanpassung erledigen und somit die Basis für eine perfekte Vereinslösung erstellen”, so SPORTUNION-Präsident Peter McDonald. Die Änderung der Statuten wurde am 7. Juni im Rahmen eines außerordentlichen Bundestags einstimmig beschlossen.

Weniger Bürokratie. Mehr Spenden.

Im Detail bedeutet das: Die SPORTUNION möchte  eine umfassende Lösung für die Spendenabwicklung von gemeinnützigen Organisationen bieten, indem sie Unterstützung bei der Abwicklung sämtlicher Prozesse leistet, die Verwaltung erleichtert und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sichert. Peter McDonald: “Durch die Nutzung der SPORTUNION-Plattform werden Vereine effizienter Spenden sammeln können, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen. Die Spendenabwicklung wird somit vereinfacht und optimiert.”

Die Vorteile für Vereine im Überblick

Der Verein muss sich nicht um die folgenden einzelnen Punkte und die damit verbundenen einmaligen, aber auch laufenden Aufgaben und Tätigkeiten kümmern:

  • Um die Statutenprüfung kümmert sich die SPORTUNION.
  • Der Antrag/die Meldung an das BMF erfolgt durch die SPORTUNION.
  • Das Online-Spendenformular wird durch die SPORTUNION erstellt und zur Verfügung gestellt.
  • Das Aufsetzen und den gesamten Online-Zahlungsverkehr übernimmt die SPORTUNION.
  • Die Spendenverwaltung, dazu gehört u.a. die datenschutzkonforme Verwaltung von Personendaten, geschieht durch die SPORTUNION.
  • Die genaue und nachvollziehbare Spendenverbuchung erfolgt in einer zertifizierten Softwarelösung.
  • Die korrekte und datenschutzkonforme Spendendatenmeldung wird über eine zertifizierte Softwarelösung durchgeführt.
  • Die jährliche Spenden-Abschlussprüfung wird durch den Wirtschaftsprüfer der SPORTUNION vorgenommen.

Start des SPORTUNION-Tools im Q4 2024

Als nächste Schritte nach dem Bundestag stellt die Rechnungs-/Wirtschaftsprüfungskanzlei der SPORTUNION nun den Antrag zur Erlangung der Spendenbegünstigung an das Bundesministerium für Finanzen, und die SPORTUNION zeigt die beschlossenen Statutenänderung der Vereinsbehörde an. “Parallel dazu”, so Peter McDonald, “wird an der technischen und inhaltlichen Umsetzung des SPORTUNION-Spendentools für Vereine gearbeitet, das dann 2024 im vierten Quartal starten soll.”

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