PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

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Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein. Welche Schritte bereits jetzt absolviert werden können und wie ein Schnittstellendokument bei der Meldung unterstützen kann, wird in diesem Beitrag beschrieben. Bei den Downloads am Ende der Seite befindet sich zudem eine Beschreibung in der alle notwendigen Schritte beschrieben werden.

ID-Austria beantragen und bei ELDA registrieren

Die ID Austria ist Voraussetzung, um einen Verein bei ELDA registrieren zu können. Solltest du noch keine ID Austria besitzen, findest du hier alle benötigten Informationen dazu. Anschließend kannst du über die ELDA-Website mit der Registrierung des Vereins beginnen. Hier geht es direkt zur Registrierung. Nach erfolgreicher Prüfung der Registrierung seitens ELDA kannst du dich anschließend mit deiner ID Austria und den zugesendeten Zugangsdaten einloggen.

Geplante Erleichterung der Meldung in ELDA

Aktuell ist es in ELDA Online noch nicht möglich, dass die L19-Meldung durchgeführt werden kann! Um für Vereine die Meldung möglichst einfach zu halten, hat die SPORTUNION eine Excel-Datei erstellt, in welcher alle ausgezahlten PRAE‘s erfasst und später direkt in ELDA importiert werden können. Dieses Schnittstellendokument kann erst veröffentlicht werden, sobald alle Testungen dahingehend in ELDA abgeschlossen werden konnten. Am Ende der Seite findest du aber bereits eine Vorlage, in der alle später benötigten Felder befüllt werden können. Anschließend müssen diese Daten nur noch in die finale Excel-Datei kopiert werden, um den Upload in ELDA zu ermöglichen.

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