Corona-Lockdown: Sport eingeschränkt weiterhin möglich

Ab 22.11.2021 gilt eine neue Verordnung aufgrund der verschärften Pandemie-Situation, diese bringt den bundesweiten Lockdown für alle mit sich.

Hier die wichtigsten Punkte den Sport:

  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner/in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
  • Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
  • Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einem/einer Trainer/in).
  • Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
  • In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die Kantine muss geschlossen bleiben.
  • Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf…), bei denen ausschließlich Spitzensportler/innen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportler/innen zuzüglich der Trainer/innen, Betreuer/innen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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