Corona-Öffnungsverordnung ab 10. Juni

Österreichzum Originalbeitrag

Ab dem 10 Juni gilt wieder eine neue Corona-Verordnung, damit kommt es zu weiteren Lockerungen im Sport- und Vereinswesen . Hier sind die Eckpunkte:

  • Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
  • Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
  • Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
  • An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.

Die ab 10.6. gültige Verordnung finden ihr hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011543&FassungVom=2021-06-10

Bezüglich der Frage der Kontrolle des 3-G-Nachweises auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal hat das Gesundheitsministerium folgende Erläuterung in Form einer ots (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210603_OTS0058/gesundheitsministerium-zur-4-novelle-der-covid-19-oeffnungsverordnung) veröffentlicht:

„In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.“

Das legen wir auch so aus, dass auch zu Zeiten, an denen kein Personal vor Ort ist, der Nachweis nicht im Vorfeld zu erbringen ist  (siehe FAQs).

Das könnte dich auch interessieren...

Olympische Sommerspiele in Paris: 20 der 81 ÖOC-Sportler:innen kommen aus der SPORTUNION-Familie

Österreichs Team bei den Olympischen Spielen von 26. Juli bis 11. August in Paris umfasst 80 Aktive. Die 44 Sportler und 37 Sportlerinnen kommen aus 19 der 32 Sportarten, die in Frankreich insgesamt 329 Medaillenentscheidungen austragen. Es ist die größte Abordnung des Österreichischen Olympischen Comites (OÖC) seit den 94 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Sydney 2000.

Sportlicher Schulabschluss mit dem UNIQA Trendsportfestival 2024 in Kooperation mit der SPORTUNION

Auch heuer haben 20 verschiedene actionreiche Sportstationen knapp 550 Schüler:innen aus Tirol auf der Leichtathletikanlage beim Tivolistadion in Innsbruck, begeistert. Am 25.06.2024 war es endlich wieder soweit: das UNIQA Trendsportfestival 2024 in Kooperation mit der SPORTUNION öffnete die Tore. Für viele Schulen schon ein fester Fixpunkt im Kalender. Mit viel Freude und Begeisterung probierten die

Paralympics: Mitfiebern im Fan-Paket des Österreichischen Paralympischen Committees

4.400 Athletinnen und Athleten – darunter ca. 30 Sportler:innen aus Österreich – aus 184 Nationen werden im Rahmen der XVII. Paralympischen Spiele erwartet. 22 Sportarten werden in 549 Events die Fans begeistern. Über 3,4 Millionen Zuseher:innen werden weltweit im TV von 28. August bis 8. September dieses Sport-Highlight verfolgen. Ein besonderes Goodie: Fans können in der

Sport und Klimaschutz gehen Hand in Hand – Neues Förderprogramm ab dem 3. Juli

Heute fand im UNION Tennisclub La Ville in Wien eine Pressekonferenz statt, bei der Vizekanzler Werner Kogler, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, Sport Austria Präsident Hans Niessl, SPORTUNION Wien Präsidentin Dagmar Schmidt und SPORTUNION Österreich Generalsekretär Stefan Grubhofer das neue Förderprogramm für klimafreundliche und energieeffiziente Sportstätten vorstellten. Ab dem 3. Juli 2024 stehen dafür 56 Millionen Euro