Finanzielle Unterstützung

Die SPORTUNION Steiermark unterstützt das aktive Vereinsleben Ihrer Mitgliedsvereine durch gezielte Subventionen. Das Ansuchen dafür müssen Sie direkt über unsere neue Datenbank stellen:

Bei Fragen zur finanziellen Unterstützung stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle zur Verfügung. In unseren Förderrichtlinien regeln wir vor allem das Bundesvereinszuschussprogramm für die SPORTUNION Steiermark Vereine:

Förderrichtlinien

Dein Ansprechpartner:

Herwig Reupichler

Mag. Herwig Reupichler

Geschäftsführer für den Leistungs- und Wettkampfsport, Sportdirektor, Prokurist, Leitung SpowiMed, Young Athletes

herwig.reupichler@sportunion-steiermark.at

+43 316 3244 30 75

Bundes-Vereinszuschüsse

Alle SPORTUNION-Vereine haben die Möglichkeit Förderungen zu beantragen. Diese stammen aus den Mitteln des Bundesvereinszuschusses des Bundessportförderungsfonds gem. § 10 Abs. 2 Z 4 BSFG 2017 und Richtlinien für die Bundes-Vereinszuschüsse gem. § 10 Abs. 6 BSFG 2017 sowie aus den Mittel des Landes Steiermark.

Die Landesförderprogramme berücksichtigen dabei die jeweiligen Vorgaben der Landessportgesetzgebung und der Fiskalverwaltung der Landesregierungen. Die Richtlinien für Vergabe, Abrechnung und Kontrolle der Landesförderungen sind in den Förderprogrammen enthalten beziehungsweise über Verweis in den Förderprogrammen zu finden.

Detailinfos zu den Richtlinien für die Bundes-Vereinszuschüsse

Gemäß § 10 Abs. 8 BSFG 2017 hat die SPORTUNION Österreich sicherzustellen, dass ihr Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung der Bundes-Vereinszuschüsse vorgelegt werden und diese Nachweise auf Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen zu überprüfen.

  • Die im Rahmen des Bundes-Vereinszuschussprogrammes der SPORTUNION gewährten Förderungen sind den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen nach § 24 Abs. 1 BSFG 2017 entsprechend bei dem die Förderung beschließenden Landesverband abzurechnen.
  • Dazu sind vom geförderten Verein bis spätestens zu dem in der Förderzusage festgelegten Abrechnungstag ausreichend qualifizierte Belege zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung an den betreffenden Landesverband zu übermitteln.
  • Der Landesverband hat die übermittelten Belege auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen und im positiven Fall diese Belege im Verwendungsnachweis der SPORTUNION für die jeweilige Förderperiode anzuführen.
  • Insofern keine geeigneten Belege vorgelegt werden können, hat der die Förderung beschließende Landesverband diese vom geförderten Verein schriftlich zurückzufordern und an die SPORTUNION Österreich zurück zu überweisen.
  • Mitglieder von Organen von Förderungsnehmern dürfen an der Beschlussfassung von Förderungen oder sonstigen Entscheidungen mit Bezug zu Förderungen wegen Unvereinbarkeit nicht mitstimmen.
  • Die Beschlussfassung von Förderungen ist ausreichend schriftlich zu dokumentieren.