Anleitung zur Hallenbuchung in der Sportunion Steiermark

Du kannst unsere Sporthalle auf zwei Wegen buchen:

  • entweder über das Buchungssystem Venuzle oder
  • per E-Mail innerhalb unserer Bürozeiten – telefonische Reservierungen sind leider nicht möglich!

Bitte beachte auch alle zusätzlichen Informationen zur Hallenbuchung!

  • Gehe auf unsere Buchungsplattform Venuzle unter https://partner.venuzle.at/sportunion-steiermark/venues/.
  • Erstelle einen neuen Account oder melde dich bei deinem bestehenden Account an.
  • Wähle die gewünschte Halle und den passenden Termin aus.
  • Bestätige deine Reservierungsanfrage. Du erhältst danach eine automatische Bestätigung per E-Mail.
  • Schicke deine Reservierungsanfrage per E-Mail an hallen@sportunion-steiermark.at.
  • In der E-Mail sollten folgende Informationen enthalten sein:
    • Vor- und Nachname
    • Telefonnummer
    • Gewünschtes Datum und Uhrzeit
    • Art der Sportart bzw. gewünschte Halle
  • Beachte, dass Anfragen außerhalb der Bürozeiten nicht bearbeitet werden. Prüfe deshalb vorher unsere Bürozeiten.
  • Telefonische Reservierungen sind nicht möglich.
  • Reservierungen außerhalb der Bürozeiten werden nicht bearbeitet. Verwende in diesen Fällen bitte das Venuzle-Buchungssystem.
  • Deine Buchung ist erst nach Erhalt einer Bestätigung gültig.
  • Teams der Hobby-Fußball-Liga (HFL) Graz haben bei der Reservierungsanfrage per Mail oder Venuzle den HFL-Teamnamen anzugeben!

Wenn du Fragen hast, erreichst du uns innerhalb der Bürozeiten. Wir freuen uns auf deine Buchung!

  • Bis 7 Tage vor dem Stattfinden der gebuchten Einheit(en) kann schriftlich kostenfrei storniert werden, kurzfristigere Absagen werden zu 100% verrechnet.
  • Bei Nichterscheinen werden gebuchte Einheiten zu 100% verrechnet!

Hausordnung
für die Sportstätten der SPORTUNION Steiermark GmbH
Gaußgasse 3, 8010 Graz

1. Geltungsbereich

  • Diese Hausordnung gilt für alle Sportstätten, Räume, Freiflächen und Einrichtungen der SPORTUNION Steiermark GmbH am Standort Gaußgasse 3, 8010 Graz. Sie ist von allen Nutzer:innen, Besucher:innen und Begleitpersonen verbindlich einzuhalten.

2. Zutritt und Aufenthalt

  • Der Zutritt ist nur mit gültiger Berechtigung (z. B. Buchung, Mitgliedschaft, Veranstaltungsteilnahme, Zuschauer:innen) gestattet.
  • Der Aufenthalt ist ausschließlich während der vereinbarten Nutzungszeiten erlaubt.
  • Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Anlagen nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson betreten.
  • Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt.
  • Das Mitnehmen von Kinderwägen ist gestattet, wenn die Kinderwägen nicht in Verkehrswegen und bei Ausgängen abgestellt werden.
  • Die Mannschaftsgarderoben sind nach Geschlechtern getrennt zu benützen. Das Betreten der Herrengarderoben durch Damen oder der Damengarderoben durch Herren ist verboten. Bei Verlassen der Garderoben müssen       die Sportler:innen entsprechend bekleidet sein.

3. Allgemeines Verhalten

  • Jede:r Nutzer:in hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden.
  • Den Anweisungen des Hallenpersonals der SPORTUNION Steiermark GmbH ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Anlagen, Geräte und Räumlichkeiten sind sorgsam zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
  • Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen und Hallen streng verboten.
  • Offenes Feuer, Pyrotechnik oder brennbare Stoffe dürfen nicht verwendet werden.
  • Das Betreten der Betriebsräumlichkeiten ist Unbefugten untersagt.

4. Nutzung der Sportanlagen

  • Die Sportstätten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
  • Das Betreten der Spielflächen ist nur in sauberem, geeignetem Sportgewand und Sportschuhwerk mit heller, abriebfester Sohle gestattet.
  • Das eigenmächtige Verstellen oder Entfernen von Geräten, Netzen oder Mobiliar ist untersagt.
  • Nach der Nutzung sind Geräte und Materialien ordnungsgemäß zu verstauen.
  • Beschädigungen oder Defekte sind sofort dem Hallenpersonal zu melden.

5. Sicherheit und Gesundheit

  • Die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Benützung unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, der die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, ist verboten.
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen, Fluchtwege und Notausgänge müssen jederzeit frei bleiben.
  • Bei Unfällen oder Verletzungen ist unverzüglich das Hallenpersonal zu verständigen.
  • Im Brandfall oder bei sonstigen Gefahren ist den Anweisungen des Hallenpersonals und der Einsatzkräfte Folge zu leisten.

6. Sauberkeit und Hygiene

  • Der Verzehr von Speisen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
  • Getränke dürfen nur in verschließbaren Behältern mitgebracht werden.
  • Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Müll ist ordnungsgemäß zu trennen.
  • Das Duschen nach sportlicher Betätigung wird aus hygienischen Gründen empfohlen.
  • Tiere dürfen nicht in die Sporthallen oder Umkleiden mitgebracht werden (ausgenommen Assistenzhunde).

7. Haftung

  • Die SPORTUNION Steiermark GmbH übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen.
  • Für verursachte Schäden an Anlagen oder Geräten haftet der/die Verursacher:in bzw. dessen/deren Verein oder Organisation.
  • Jede:r Nutzer:in hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfallversicherung) zu sorgen.

8. Veranstaltungen und Sondernutzungen

  • Veranstaltungen, Wettkämpfe, Kurse oder Sondernutzungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Betreiberin.
  • Die Veranstalter:innen sind für die Einhaltung dieser Hausordnung sowie für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich.
  • Sämtliche Veranstaltungen unterliegen den Bestimmungen des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes sowie des Veranstaltungsstättengesetzes in der jeweils gültigen Fassung, sofern sie nicht dieser Hausordnung widersprechen. Die aus diesen Gesetzen und der Betriebsordnung resultierenden Vorschriften sowie alle behördlichen Auflagen sind strikt zu befolgen.
  • Besucher:innen dürfen eine Veranstaltung nicht stören oder andere Besucher:innen belästigen. Den von den Kontrollorganen bzw. behördlichen Überwachungsorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Bei Veranstaltungen werden Foto- und/oder Videoaufnahmen gemacht, die für die Dokumentation und Nachberichterstattung sowie Bewerbung nachfolgender Veranstaltungen verwendet werden. Mit Betreten des Gebäudes erklären Sie sich damit einverstanden, dass Aufnahmen, die von Ihrer Person während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch für diese Zwecke verwendet werden dürfen.

9. Ausschluss von der Nutzung

  • Personen, die gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Hallenpersonals verstoßen, können vom weiteren Aufenthalt ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.

10. Inkrafttreten

  • Diese Hausordnung tritt mit 01.01.2026 Kraft und gilt bis auf Widerruf. Die jeweils aktuelle Fassung ist in den Sportstätten ausgehängt und auf der Website der SPORTUNION Steiermark GmbH abrufbar.

SPORTUNION Steiermark GmbH
Gaußgasse 3, 8010 Graz
E-Mail: office@sportunion-steiermark.at
WEB: sportunion-steiermark.at

Für Fragen und Auskünfte sind wir gern erreichbar!

Geschäftsstelle

SPORTUNION Steiermark
Gaußgasse 3, 8010 Graz
Telefon: +43 316-32 44 30
hallen@sportunion-steiermark.at

Aktuelle Informationen:

Im Schuljahr 2025/26 sind alle Sportstätten der SPORTUNION Steiermark an folgenden Tagen geschlossen:

  • Allerheiligen: 01.11.2025
  • Weihnachtsfeiertage & Neujahr: 24.12.2025 – 01.01.2026
  • Hl. Drei Könige: 06.01.2026
  • Karsamstag, Ostersonntag & Ostermontag: 04.-06.04.2026
  • Pfingstsonntag & Pfingstmontag: 24.-25.05.2026