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LandesförderungThermische Gebäudesanierung

Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen, sowie natürlichen Personen, wenn die bestehende zu sanierende (Wohn)Nutzfläche mehr als 500 m² beträgt. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bauberechtigter sein.

noe.gv.at
LandesförderungKatastrophenschutz

Bis spätestens sechs Wochen nach Schadenseintritt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen.

burgenland.at
LandesförderungSolaranlagen

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten.

steiermark.at
LandesförderungBiomasse

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten

steiermark.at
LandesförderungPV-Anlage

Förderung PV und Wärmepumpe.Auch Vereine, aber max. € 500,00"

pvaustria.at
LandesförderungAbfallwirtschaft / Abfallvermeidung

Förderempfänger können ausschließlich Kärntner Gemeinden oder juristische Personen, an denen eine oder mehrere Kärntner Gemeinden mit mindestens 50% des Stamm-, Grund oder Eigenkapital beteiligt sind.

ktn.gv.at
LandesförderungLED

Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können.ABER BUNDESFÖRDERUNG auch für Vereine!

tirol.gv.at
LandesförderungBlockheizkraftwerke / Abwärmeauskopplung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt.

umweltfoerderung.at
LandesförderungWärmepumpen

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt.

umweltfoerderung.at
LandesförderungLED

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt.

umweltfoerderung.at
LandesförderungSolaranlagen

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt.

umweltfoerderung.at
LandesförderungBiomasse

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt.

umweltfoerderung.at
LandesförderungHeizung und Warmwasser

Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können.

tirol.gv.at
LandesförderungVeranstaltungen

Beratungsförderung für Green Events

greenevents-tirol.at
LandesförderungFernwärmeanschluss

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt.

umweltfoerderung.at
LandesförderungEnergieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt.

umweltfoerderung.at
LandesförderungPV-Anlage

Förderung von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen: Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von neuen, effizienten Photovoltaik-Anlagen an betrieblichen Gebäuden in Salzburg zur optimalen Eigenversorgung. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden. Förderaktion endet am 31.12.2022.

salzburg.gv.at
LandesförderungSolaranlagen

Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können.

tirol.gv.at
LandesförderungE-Mobilität

Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können.ABER Bundesförderung auch für Vereine!

tirol.gv.at
LandesförderungPV-Anlage

Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können.

tirol.gv.at
LandesförderungTransporträder

Gefördert werden neue Transportfahrräder, die den in Österreich gültigen Gesetzen, Verordnungen und Normen entsprechen. Darunter fallen auch (Spezial)Fahrräder für Menschen mit Behinderungen. Nicht gefördert werden um- und nachgerüstete Transportfahrräder sowie Zubehör.

salzburg.gv.at
LandesförderungVeranstaltungen

Maßnahmen zum Einsatz von Mehrweg für Speisen und Getränke bei Veranstaltungen, die unter das Veranstaltungsgesetz fallen.

salzburg.gv.at
LandesförderungPV-Anlage

Vereine werden wie Betriebe gesehen und können auch Förderungen zu PV-Anlagen einreichen!In Wien werden betriebliche und private Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden. Ein geeigneter Nachweis über die Anbringungsart muss dem Antrag angeschlossen werden.

wien.gv.at
LandesförderungBiomasse

Immer Bestätigung von WIEN ENERGIE einholen, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist.

wien.gv.at
LandesförderungBiomasse

Biomasse-Nahwärme-Anlagen

salzburg.gv.at
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