Förderungstyp | Themenbereich | Beschreibung | Link |
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Landesförderung | Biomasse | Neben der Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden(Wärmedämmung) besteht durch Umstellungen bestehender Heizungsanlagen auf moderne Holzheizungsanlagen ein großes Potenzial zur Verringerung der CO2-Emissionen. | ktn.gv.at |
Landesförderung | PV-Anlage | Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- undklimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowieMaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen im Bundesland Kärnten.Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentlicheEinrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützigeVereine. | ktn.gv.at |
Landesförderung | Katastrophenschutz | Bis spätestens sechs Wochen nach Schadenseintritt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen. | burgenland.at |
Landesförderung | Veranstaltungen | „A sauberes Festl“ ist die Initiative von LH-Stv.in Astrid Eisenkopf für nachhaltige Vereinsfeste im Burgenland. „Abfall vermeiden – Ressourcen schonen – Regionalität leben – ökologisch feiern“ stehen dabei im Mittelpunkt. | burgenland.at |
Landesförderung | Wärmepumpen | Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt. | umweltfoerderung.at |
Landesförderung | Thermische Gebäudesanierung | Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt. | umweltfoerderung.at |
Landesförderung | Veranstaltungen | Ghörig Feschta - keine Förderungen | umweltv.at |
Landesförderung | Blockheizkraftwerke / Abwärmeauskopplung | Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt. | umweltfoerderung.at |
Landesförderung | Fernwärmeanschluss | Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt. | umweltfoerderung.at |
Landesförderung | Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte | Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt. | umweltfoerderung.at |
Landesförderung | PV-Anlage | Vereine werden wie Betriebe gesehen und können auch Förderungen zu PV-Anlagen einreichen!In Wien werden betriebliche und private Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden. Ein geeigneter Nachweis über die Anbringungsart muss dem Antrag angeschlossen werden. | wien.gv.at |
Landesförderung | Biomasse | Immer Bestätigung von WIEN ENERGIE einholen, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist. | wien.gv.at |
Landesförderung | Heizung und Warmwasser | Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen.Zudem: BUND! Raus aus Öl und GAS! | wien.gv.at |
Landesförderung | Blockheizkraftwerke / Abwärmeauskopplung | Ziel der Förderung ist die forcierte Umsetzung innovativer Abwärmeprojekte in Wien durch die Gewährung einer Landes-Kofinanzierung, um in Wien die Umweltförderung des Bundes für Projekte zur "Abwärmeauskopplung" für Industrie- und Gewerbebetriebe in Anspruch nehmen zu können. | wien.gv.at |
Landesförderung | LED | Sonderförderung LED Beleuchtung:Aus dem Tiroler Sportförderungsfonds wird die Neuerrichtung bzw. Umrüstung von LED Beleuchtung in Fluchtlichtanlagen bei Sportstätten im Außenbereich mit bis zu 50% der Kosten, maximal jedoch mit € 50.000,- gefördert.Anrechenbare Kosten sind die Kosten für Lichtplaner und Statiker sowie LED Fluter, Betriebsgerät, Funksteuerung/Lichtsteuerung, Verkabelung ab Zählpunkt samt Installation / Montage, und notwendige Arbeiten für Bautechnik (z. B. Flutlichtmasten. | tirol.gv.at |
Landesförderung | Kreislaufwirtschaft | Gefördert werden natürliche und juristische Personen.Einmalige oder dauerhafte Projekte, die zur Erreichung eines Wirkungsziels im jeweiligen Aufgabenbereich der Förderstelle beitragen wie z. B.- Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung, Umsetzung Mehrweggebot,- Umweltbildung als Voraussetzung für erfolgreichen Klima- und Naturschutz,- Ausbau erneuerbarer Energien, Reduktion Energieverbrauch, Reduktion klimaschädlicher Gase,- Vermeidung Luftverunreinigung, Luftreinhaltung,- etc. | salzburg.gv.at |
Landesförderung | Solaranlagen | Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt. | umweltfoerderung.at |
Landesförderung | Biomasse | Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30% der im Rahmen der "Umweltförderungen im Inland" gewährten Bundesförderung inkl. Allfälliger EU-Förderungen. Die Obergrenze der Landesförderung beträgt € 10.000 pro Projekt. Die Gesamtförderung (Bund und Land) ist jedenfalls mit den einschlägigen EU-Beihilfenhöchstgrenzen begrenzt. | umweltfoerderung.at |
Landesförderung | Heizung und Warmwasser | Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können. | tirol.gv.at |
Landesförderung | Veranstaltungen | Beratungsförderung für Green Events | greenevents-tirol.at |
Landesförderung | Thermische Gebäudesanierung | Vereine werden nur dann gefördert, wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können. | tirol.gv.at |
Landesförderung | Wärmepumpen | Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können. | tirol.gv.at |
Landesförderung | LED | Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können.ABER BUNDESFÖRDERUNG auch für Vereine! | tirol.gv.at |
Landesförderung | Solaranlagen | Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können. | tirol.gv.at |
Landesförderung | E-Mobilität | Vereine werden nur dann gefördert wenn sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorzeigen können.ABER Bundesförderung auch für Vereine! | tirol.gv.at |
Förderungstyp | Themenbereich | Beschreibung | Link |