Vereinsförderung

Hier findest du eine Übersicht über die finanziellen Förderungen der SPORTUNION Niederösterreich.

Alle SPORTUNION Niederösterreich Mitgliedsvereine haben die Möglichkeit Förderungen zu beantragen. Diese stammen aus den Mitteln des Bundesvereinszuschusses des Bundessportförderungsfonds sowie dem Land Niederösterreich.

In nachfolgender Übersicht wird dargestellt:

  • Welche Förderungen die SPORTUNION Niederösterreich anbietet?
  • Wie diese beantragt werden können? –> Schritt 1: Förderbeantragung
  • Wie es zur Auszahlung an den Verein kommt? –> Schritt 2: Förderabrechnung
  • Was die Starthilfe ist und wie diese an den Verein ausbezahlt wird?

Die SPORTUNION Niederösterreich bietet ihren Mitgliedsvereinen finanzielle Unterstützung in folgenden 4 Fördersparten:

  • Sportstättenbau
  • Sport- und Trainingsgeräte sowie langlebige Wirtschaftsgüter
  • Mieten
  • Trainereinsatz

Die Förderungen werden einmal jährlich vom Landesvorstand der SPORTUNION Niederösterreich auf Grundlage von transparenten Förderrichtlinien vergeben. Für sämtliche Förderansuchen ist die Einreichfrist 31. März einzuhalten. Dies ist der letztmögliche Termin zur Einreichung von Förderansuchen. Idealerweise werden Förderansuchen bereits deutlich vor dem 31. März eingereicht!

Allgemeines:
  • Sämtliche Vereinsförderungen sind online über die Vereinsdatenbank bis zur Einreichfrist 31.3. zu beantragen.
  • Je Verein und Fördersparte (Sportstättenbau inkl. Mehrmittel nachhaltige Maßnahmen, Miete, Trainer, Geräte) ist nur ein Förderansuchen möglich. Fasse also bspw. mehrere Sportstättenbauprojekte für die gültige Förderperiode in ein Förderansuchen für Sportstättenbau zusammen. Auch Ansuchen mehrerer Sektionen eines Vereins sind im Ansuchen des Hauptvereins zusammenzufassen!
Miet-, Sportgeräte- & Sportstättenbau-Förderung:
  • Im Rahmen des Online-Förderansuchen für die Fördersparten Sportstättenbau inkl. Mehrmittel nachhaltige Maßnahmen, Sportgeräte und Miete  ist es notwendig, folgende Dokumente im Zuge der Beantragung digital hochzuladen:
Sportstättenbau

inkl. Mehrmittel nachhaltige Maßnahmen

Kostenvoranschläge und falls vorhanden Rechnungen des/der Bauvorhaben/s (eigenständige Excel-Aufstellungen sind nicht ausreichend)
Sport- und Trainingsgeräte sowie langlebige Wirtschaftsgüter Kostenvoranschläge, Bestellbestätigungen und falls vorhanden Rechnungen des laufenden Kalenderjahres. (Achtung: Rechnungen aus vergangenen Jahren können nicht eingereicht werden. Tipp: Vorausplanen und Kostenvoranschläge zwischen Jänner und März einholen, damit diese bis zur Antragsfrist 31.3. im Rahmen des Ansuchens eingereicht werden können!
Miete Mietaufwendungen mittels Rechnungen des vergangenen Kalender- oder Schuljahres 
  • Hier ist ausschließlich die Verwendung von digitalen PDF Dokumenten möglich. ACHTUNG: Pro Förderansuchen kann nur 1 PDF Dokument hochgeladen werden. Fasse gegebenenfalls mehrere PDF Dokumente (kostenlos mit Smallpdf) in eines zusammen!
Trainer- Förderung:
  • Für das Ansuchen der Fördersparte Trainer ist es notwendig, dass alle Trainer/Übungsleiter des Vereins in der Vereinsmeldung unter Trainer/Übungsleiter vorab angelegt werden und die Ausbildungen sowie Fortbildungen beim jeweiligen Trainer angelegt werden. Infos zum Anlegen von Trainern sind im Leitfaden Vereinsmeldung nachzulesen.
  • Es kann nur für jene Trainer um Förderung angesucht werden, die zumindest eine abgeschlossene ÜbungsleiterInnen-Ausbildung (mind. 38 EH) nachweisen können und deren letzte Fortbildung nicht länger als 4 Jahre zurückliegt.
  • Ohne gültige 3-fach Versicherung ist eine Bearbeitung des Trainer-Ansuchens nicht möglich. Die SPORTUNION Niederösterreich bietet mit Unterstützung des Landes NÖ eine entsprechende SPORT-KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG kostengünstig an.
Status im Förderansuchen

Nach der Bearbeitung durch den Landesverband ist folgender Status im Förderansuchen möglich und jederzeit in der Vereinsmeldung einsehbar:

Eingereicht Das Ansuchen wurde vom Verein eingereicht. Eine Kontrolle vom Landesverband ist noch nicht erfolgt. In diesem Status kann das Ansuchen durch den Verein noch nachbearbeitet werden.
Unvollständig Das Ansuchen wurde vom Landesverband kontrolliert und wurde als unvollständig bewertet. Der Verein muss das Ansuchen nochmals bearbeiten! Informationen des Landesverbandes für die notwendige Nachbearbeitung, werden in der Förderübersicht angezeigt.
In Bearbeitung Das Ansuchen ist vollständig und wurde für die Fördervergabe-Sitzung des Finanzausschusses der SPORTUNION Niederösterreich aufgenommen.
Genehmigt Das Ansuchen wurde vom Finanzausschuss genehmigt, in der Spalte “gewährt” wird der zugesagte Betrag angezeigt.
Abgelehnt Das Ansuchen wurde vom Finanzausschuss abgelehnt. 
Abgeschlossen Der Förderprozess ist abgeschlossen und die Förderung wurde ausbezahlt.

Damit es nach erfolgter Förderzusage zur Förderauszahlung an den Verein kommt, müssen vom Verein Abrechnungsunterlagen an den Landesverband gesendet werden.

Diese Abrechnungsunterlagen des Vereins müssen bis 01. Oktober bei der SPORTUNION Niederösterreich, Dr. Adolf Schärf Straße 25, 3100 St. Pölten einlangen. (Sollte die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht werden können, bitten wir dich um Kontaktaufnahme)

.
Nach den Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH ist bei der Förderabrechnung folgendes zu beachten:
  • Abgerechnet werden kann nur mit Rechnungen, Honorarnoten, PRAE Formulare etc. im Original. Kopien können nicht eingereicht werden. Sollten ausschließlich PDF–Rechnungen vorliegen, sind diese auszudrucken. Eine vom Verein zeichnungsberechtigte Person muss handschriftlich folgendes auf dem Ausdruck vermerken: „Dieser Beleg wird/wurde bei keinem anderen Förderungsgeber zur Abrechnung vorgelegt und nicht durch Dritte übernommen. Zudem sind Unterschrift des Zeichnungsberechtigten, Datum und der Vereinsstempel zu ergänzen.
  • Rechnungen müssen auf den vollständigen Vereinsnamen laut ZVR ausgestellt sein.
  • Da laut Bundes-Sport GmbH vorgeschrieben ist, den Zahlungsfluss lückenlos nachzuweisen, wird zu jeder Rechnung folgendes benötigt:
    • Auftragsbestätigung (Bezeichnung abhängig je Bankinstitut: Durchführungsbestätigung)
    • Kontoauszug oder Umsatzliste des Vereinskontos, auf welchem/r die Buchungszeilen zu sehen sind (Achtung: Eine Umsatzliste muss laut den Richtlinien der Bundes-Sport GmbH folgendes enthalten: Kontostand alt, Gutschriften, Lastschriften, Kontostand!)
  • Es wird dringend empfohlen sämtliche Zahlungen via Überweisung über das Vereinskonto durchzuführen! Von Barzahlungen oder Auslagen privater Personen für den Verein ist dringend abzuraten und Erschweren die Abrechnung der Fördersummen.
Überblick:
Fördersparte
Sportstättenbau Original-Rechnungen über den zugesagten Förderbetrag + Auftragsbestätigung + Kontoauszüge oder Umsatzlisten (Stichprobenartig können Belege über die gesamte Summe des Förderantrags in Kopie eingefordert werden.)
Sport- und Trainingsgeräte sowie langlebige Wirtschaftsgüter Original-Rechnungen über den zugesagten Förderbetrag sowie Rechnungskopien über die gesamte Summe des Förderantrags + Auftragsbestätigung + Kontoauszüge oder Umsatzlisten
Miete Original-Rechnungen über den zugesagten Förderbetrag aus dem laufendem Förderjahr + Auftragsbestätigung + Kontoauszüge oder Umsatzlisten. (Mietrechnungen des vergangenen Jahres aus dem Förderansuchen können nicht angenommen werden. Es können ausschließlich Original-Rechnungen des aktuellen Kalenderjahres zur Abrechnung herangezogen werden!)
Trainer Original-PRAEs (Formular zur pauschalen Reiseaufwandsentschädigung), Original-Honorarnoten, Original-Rechnungen von Trainerkosten, Gehaltskosten anhand von Lohnkonten bei Anstellungsverhältnissen + Auftragsbestätigung + Kontoauszüge oder Umsatzlisten.
Starthilfe

Vereine die sich im Verband der SPORTUNION NÖ neu gründen bzw. dem Verband der SPORTUNION NÖ erstmals beitreten erhalten eine Starthilfe. Diese soll den Start des Vereinsbetriebes erleichtern und beträgt € 500,-. Weitere Förderungen sind im Beitrittsjahr nicht möglich.

Damit es zur Förderauszahlung an den Verein kommt, müssen Vereinsgründung/Vereinsbeitritt abgeschlossen sein und vom Verein Abrechnungsunterlagen an den Landesverband gesendet werden.

Diese Abrechnungsunterlagen des Vereins müssen bei der SPORTUNION Niederösterreich, Dr. Adolf Schärf Straße 25, 3100 St. Pölten einlangen.

.
Entsprechend den Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH gilt es, bei der Förderabrechnung folgendes zu beachten:
  • Abgerechnet werden kann nur mit Rechnungen, Honorarnoten, PRAE Formulare etc. im Original. Kopien können nicht eingereicht werden. Sollten ausschließlich PDF–Rechnungen vorliegen, sind diese auszudrucken. Eine vom Verein zeichnungsberechtigte Person muss handschriftlich folgendes auf dem Ausdruck vermerken: „Dieser Beleg wird/wurde bei keinem anderen Förderungsgeber zur Abrechnung vorgelegt und nicht durch Dritte übernommen“. Zudem sind Unterschrift des Zeichnungsberechtigten, Datum und der Vereinsstempel zu ergänzen.
  • Da laut Bundes-Sport GmbH vorgeschrieben ist, den Zahlungsfluss lückenlos nachzuweisen, wird zu jeder Rechnung folgendes benötigt:
    • Auftragsbestätigung (Bezeichnung abhängig je Bankinstitut: Durchführungsbestätigung)
    • Kontoauszug oder Umsatzliste des Vereinskontos, auf welchem/r die Buchungszeilen zu sehen sind
  • Es wird dringend empfohlen sämtliche Zahlungen via Überweisung über das Vereinskonto auszuzahlen! Von Barzahlungen oder Auslagen privater Personen für den Verein ist dringend abzuraten und Erschweren die Abrechnung der Fördersummen.
Überblick:
Starthilfe Es können Belege in der Höhe von gesamt EUR 500,- zu folgenden Bereichen eingereicht werden:

  • Trainer: Original-PRAEs (Formular zur pauschalen Reiseaufwandsentschädigung), Original-HonorarnotenOriginal-Rechnungen Auftragsbestätigung Kontoauszüge oder Umsatzlisten von Trainerkosten
  • Mieten: Original-Mietrechnungen aus dem aktuellen Kalenderjahr + Auftragsbestätigung Kontoauszüge oder Umsatzlisten
  • Sport- und Trainingsgeräte sowie langlebige Wirtschaftsgüter: Original-Rechnungen Auftragsbestätigung Kontoauszüge oder Umsatzlisten

Ansprechpersonen