Land Niederösterreich beschließt Hochwasserhilfe Sport zur Wiederherstellung von Sportinfrastrukturen

Anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September dieses Jahres stehen viele niederösterreichische Sportvereine sowie Gemeinden vor einem Trümmerhaufen und einer ungewissen Zukunft. Zahlreiche Sportstätten und Vereinsgebäude sind betroffen und teils massiv verwüstet. An einen regulären Sportbetrieb ist vielerorts seither nicht zu denken.

Als Reaktion auf die verheerenden Auswirkungen des Hochwassers hat Niederösterreichs Sportlandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer nun die Hochwasserhilfe Sport ins Leben gerufen. Diese Initiative, die vom NÖ Landessportrat empfohlen und von der Landesregierung einstimmig beschlossen wurde, zielt darauf ab, die betroffenen Sportvereine und Gemeinden im Wiederaufbau gemeinnütziger Sportinfrastrukturen zu unterstützen und die sportlichen Aktivitäten in der Region zeitnah wieder zu ermöglichen. Insgesamt werden 4,8 Mio. Euro bereitgestellt.

„Unsere Sportvereine leisten einen zentralen Beitrag für das Wohlbefinden unserer Bevölkerung. Intakte Sportstätten sind dabei unverzichtbar, um Kindern und Jugendlichen einen geregelten Sportbetrieb und die Grundlange für ihre sportliche und persönliche Entwicklung zu bieten. Mit der Hochwasserhilfe Sport schlagen wir einen wichtigen Pflock ein, damit Vereine und Gemeinden nach dieser Katastrophe wieder durchstarten können“, so der Vorsitzende des NÖ Landessportrats, LH-Stellvertreter Udo Landbauer.

 

Fördergegenstand und förderbare Kosten

Die neue Förderrichtlinie sieht eine Unterstützung von mindestens 10% der anerkannten förderbaren Kosten vor, wobei Zuschläge in Abhängigkeit von der Nutzung der Sportinfrastruktur durch Sportvereine gewährt werden. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann nach einhergehender Prüfung des Schadensfalles bei einem unverhältnismäßig hohen Schadensausmaß eine höhere Förderung gewährt werden.

Die Förderung richtet sich an alle niederösterreichischen Gemeinden, Sportvereine und vom NÖ Landessportrat anerkannten Sportverbände, die durch das Hochwasser im September 2024 geschädigt wurden. Förderfähig sind bauliche, technische und organisatorische Einrichtungen, die für die Sportausübung unbedingt notwendig sind, sowie Erstmaßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden, wie die Anschaffung von Entfeuchtungsgeräten.

Nicht förderbar sind Kinderspielplätze, Motorsportanlagen und Parkplätze. Ebenso sind Einrichtungsgegenstände und Sportutensilien wie Bälle, Dressen oder Trainingsmaterialien von der Hochwasserhilfe Sport ausgenommen. Für Schäden an Textilien und Sportutensilien können Mitgliedsvereine hingegen eine Förderung bei den drei NÖ Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION sowie dem NÖ Fußballverband beantragen.

„Die Folgen der Unwetter und Überschwemmungen in Niederösterreich sind für unsere Sportvereine alleine nicht stemmbar. In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und unseren Beitrag leisten. Die Hochwasserhilfe Sport ist ein bedeutender Schritt zur Unterstützung der betroffenen Sportvereine und Gemeinden in Niederösterreich“, begrüßen die Dachverbandspräsidenten Raimund Hager (Sportunion), Conrad Miller (ASVÖ) und Rupert Dworak (ASKÖ) sowie Johann Gartner (Präsident NÖFV) und Karl Kukutsch (Vorsitzender NÖ Sportfachrat) die Unterstützungsmaßnahme bei der Wiederherstellung von Sportinfrastrukturen.

Alle detaillierten Informationen zur Antragstellung und zu den Förderkriterien der Hochwasserhilfe Sport stehen auf der Website des Landes Niederösterreich zur Verfügung.

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