SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Eschenau

Über 25 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Lilienfeld folgten am Dienstag, 06. Juni der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Pils, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 06. Juni lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Lilienfeld zur jährlichen Tagung, die vom ULC Transfer St. Veit an der Gölsen ausgerichtet wurde. Dabei konnte Bezirksgruppenobmann Martin Lampel seitens des Landesverbandes Vizepräsident Gerhard Glinz, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Mag. Hans-Wilhelm Reinprecht begrüßen. Thematische Schwerpunkte bildeten der Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportvereine, die Neuregelung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sowie neue Förderschwerpunkte verbunden mit der Erhöhung der besonderen Bundessportfördermittel. Informationen über zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte wie „Kinder gesund bewegen 2.0“ rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.071 Mitgliedsvereine mit 30.000 Funktionär:innen und über 200.000 Mitgliedern serviciert. In der Bezirksgruppe Lilienfeld sind 23 Vereine mit knapp 5.000 aktiven Mitgliedern registriert, die von Bezirksgruppenobmann Martin Lampel (SPORTUNION Kaumberg) sowie Stellvertreterin Julia Schrittwieser (SPORTUNION Hohenberg) betreut werden.

 

Foto: Regionalkoordinator Mag. Hans Wilhelm Reinprecht, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch, Vizepräsident Gerhard Glinz, Bezirksgruppenobmann-Stv. Julia Schrittwieser,  Bezirksgruppenobmann Martin Lampel und ULC TRANSFER St. Veit/Gölsen-Obmann KR Ing. Oliver Pressler (v.l.n.r.)

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.