Corona-Verordnung-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

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Die mit 1.8. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen
  • Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten
  • Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)

Die aktuelle Bundesverordnungen findest du hier:

Bitte beachte, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuche die FAQ unserer Website für nähere Details.

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.