Corona-Einschränkungen für Sport aufgehoben (außer in Wien)

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Am Wochenende wurden die bislang geltenden Pandemie-Schutzmaßnahmen für Österreichs Sport- und Vereinswesen weitgehend beendet. In der Bundeshauptstadt Wien gelten weiterhin strengere Regeln.

Die mit 05.03.2022 in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringt unter anderem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
  • Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
  • Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
  • Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)

In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Nähere Infos sind unter sportunion.at/noe/corona-virus zu finden.

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.