Corona-Öffnungsverordnung ab 15. September

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Die neue Verordnungsnovelle der Bundesregierung bringt Änderungen bei Tests und Zusammenkünften im Sportbereich.

Die mit 15.9. 00 Uhr in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
  • Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
  • Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden)
  • 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig)
  • Spitzensportregelung bleibt stehen

Alle Details sind in unseren FAQs.

Gültige Verordnung

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