Corona-Öffnungsverordnung ab 15. September

Österreichzum Originalbeitrag

Die neue Verordnungsnovelle der Bundesregierung bringt Änderungen bei Tests und Zusammenkünften im Sportbereich.

Die mit 15.9. 00 Uhr in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
  • Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
  • Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden)
  • 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig)
  • Spitzensportregelung bleibt stehen

Alle Details sind in unseren FAQs.

Gültige Verordnung

Das könnte dich auch interessieren...