seit 10 Wochen hat die Corona-Krise unser Leben und damit auch unser Sport- sowie Vereinswesen eingeschränkt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich weiter Optimismus und Mut zu bewahren. Im Zusammenhang mit der bisherigen Krise und den bevorstehenden Herausforderungen wendet sich unser Präsident Peter McDonald mit folgender Videobotschaft an euch:
Über 130 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe St. Pölten folgten am Mittwoch, 29. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Planer in Rammersdorf, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Über 60 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Baden – Bruck folgten am Dienstag, 28. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich auf Einladung des Volleyball Clubs SPORTUNION Bad Vöslau im Schloss Gainfarn, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Über 60 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Gmünd – Waidhofen an der Thaya folgten am Dienstag, 21. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus „Zum Zacky“ in Dietmanns, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Als Verein hast du die Möglichkeit, Feriencamps in die SPORTUNION Datenbank einzugeben und diese mit einer Kennzeichnung versehen, sodass diese unter sportunion.at/feriencamps gelistet werden. Außerdem kannst du ein FSA-Qualitätssiegel fürs Camp ansuchen.
Über 80 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Wiener Neustadt – Neunkirchen folgten am Dienstag, 14. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Pichler in Petersbaumgarten, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.