Corona-Öffnungsverordnung ab 10. Juni

Ab dem 10 Juni gilt wieder eine neue Corona-Verordnung, damit kommt es zu weiteren Lockerungen im Sport- und Vereinswesen . Hier sind die Eckpunkte: Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt. Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen. Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein. Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten,