Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte (20.11.2024) stellen wir uns einmal mehr die Fragen: Wie sicher sind unsere Kinder und Jugendlichen in Sportvereinen? Wie reagieren wir auf Mobbing, Herabwürdigen, Beschimpfen, Verspotten, Bloßstellen, Drohen, Erpressen und Stalking? An wen kann man sich als Kind, Jugendlicher, Elternteil oder Trainer:in wenden, sollte es Fragen, Unklarheiten oder sogar Vorfälle geben? Und: Welchem Handlungsleitfaden ist zu folgen, sollte sogar Gefahr in Verzug sein? Die wichtigsten Ansprechpartner sind die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten in den Bundesländern. Mit dem Kinder- und Jugendschutzkonzept der SPORTUNION verfügen sie über ein wirksames Maßnahmenpaket, das sie gezielt anwenden können.
Kinder- und Jugendschutzkonzept
Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte (20.11.2024) möchte die SPORTUNION auf das umfangreiche Unterstützungsangebot in den Landesverbänden sowie die kürzlich veröffentlichte Toolbox – mit Vorlagen und Fragebögen für eine Bestands- und Risikoanalyse sowie Fall- und Beschwerdemanagement – aufmerksam machen. Eine zentrale Maßnahme im Kinder- und Jugendschutzkonzept der SPORTUNION war die Etablierung von Kinder- und Jugendschutzbeauftragten (KJS-B) in allen Landesverbänden. Ihre Kernaufgabe ist dabei, die zuständigen Personen in den Sportvereinen bei der Umsetzung von präventiven Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen: Wie wird die Toolbox – für die Umsetzung von präventiven Maßnahmen auf Vereinsebene auf der SPORTUNION-Website eingerichtet – angewandt? An wen kann man sich wenden, sollte es Fragen, Unklarheiten oder sogar Vorfälle geben? Was ist zu tun, wenn sogar Gefahr in Verzug ist?
KidsRights Index: Österreich unter den Top Ten
Wie weltweit mit den Kinderrechten u.a. auf Sport, Freizeit und Bewegung umgegangen wird, bewertet alljährlich der KidsRights Index – ein globaler Ranking-Index, der die Umsetzung der Kinderrechte in verschiedenen Ländern vergleicht. Jedes Jahr untersucht der Index rund 190 Länder in fünf zentralen Bereichen: das Recht auf Leben, Gesundheit, Bildung, Schutz sowie der Förderung der Kinderrechte. Peter McDonald zeigt sich erfreut: „Österreich konnte sich im aktuellen Ranking von Platz 11 auf Platz 10 verbessern und zählt damit weltweit zu den zehn kinderfreundlichsten Ländern.”
Kinder- und Jugendschutz hat bei uns oberste Priorität.
Die SPORTUNION Wien verfolgt hier seit Jahre eine Nulltoleranzpolitik und arbeitet mit führenden Institutionen im Kinderschutzbereich zusammen.
Dagmar Schmidt
Präsidentin SPORTUNION Wien
Kinder- und Jugendschutz-Beauftragte
Die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten in den Landesverbänden sind als zentrale Ansprechpartner im Bereich Kinder- und Jugendschutz tätig. McDonald: “Sie haben eine zweiteilige Weiterbildung bei der möwe, einer anerkannten Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz, absolviert. Außerdem sind sie in ihrem Dienstvertrag weisungsfrei gestellt, was bedeutet, dass sie unabhängig arbeiten können, um sicherzustellen, dass sämtliche Anliegen in Bezug auf Kinder- und Jugendschutz professionell und diskret behandelt werden.” Die Kinder- und Jugendschutzbeauftragten folgen einem gemeinsam ausgearbeiteten Handlungsleitfaden, sobald die Meldung eines Verdachts erfolgt.
Wichtige präventive Maßnahme: Ansprechpersonen auf Vereinsebene
Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene benötigt es auch auf Vereinsebene Erwachsene, die als Ansprech- und Vertrauensperson den Vereinsmitgliedern (insbesondere den Kindern und Jugendlichen) zur Verfügung stehen. Sie sollen jede Meldung stets neutral und vertraulich behandeln, dokumentieren und an entsprechende Expert:innen weiterleiten. Eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten im Landesverband und die digitalen Materialien auf der SU-Website (Toolbox), die laufend ergänzt werden, sollen ihre wertvolle Aufgabe dabei effektiv unterstützen.
Was passiert aber bei einer Meldung?
Wird ein Verdacht an eine Kinder- und Jugendschutzbeauftragte gemeldet, wird dieser in erster Linie einmal ernstgenommen und sachlich dokumentiert. Erst die Einschätzung der Sorge um das Wohlergehen des oder der Kinder und Jugendlichen klärt die weiteren notwendigen Handlungsschritte. In Abhängigkeit von der Art und Schwere des Vorfalls wird ein:e geschulte:r Kollege oder Kollegin oder Fachperson einer Kinderschutzeinrichtung beigezogen, um sich im Vieraugenprinzip zu beraten. Die erforderlichen und geplanten Maßnahmen werden anschließend mit der betroffenen Person und/oder mit der Person, die Meldung gemacht hat, rückgesprochen. Besteht nach erster Einschätzung, akute Lebens- oder Verletzungsgefahr für das Kind oder die:den Jugendliche:n, wird eine Gefährdungsmeldung unverzüglich an die Polizei und/oder Rettung und an die Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
Sophie Pfaffstaller
“In meiner Tätigkeit als Kinder- und Jugendschutzbeauftragte bei der SPORTUNION Wien möchte ich u.a. Mut machen aktiv zu werden, wenn Grenzen überschritten werden. Als Psychologin erlebe ich leider auch, dass Menschen Opfer von sexueller Gewalt werden. Da gibt es für mich nur eins: ein “Speak up”. Wir müssen unsere Stimme erheben und uns einsetzen – auch wenn das Thema schambesetzt ist. Es ist mir ein Anliegen, dass die Sportvereine Wiens sichere Orte sind, wo Gewalt verhindert wird, bevor sie geschieht. In Fällen, wo Gewalt passiert, müssen wir hinsehen und professionell handeln. Dafür setze ich mich ein.”