Online Kurs – Safe Sport gegen sexualisierte Gewalt

Kommt sexualisierte Gewalt im Sport vor?
Was ist zu tun bei einem Verdacht von Kindeswohlgefährdung?
Kann ich als Funktionär*in überhaupt etwas gegen Grenzverletzungen tun?

Ja, sexualisierte Gewalt kommt, so wie in anderen Gesellschaftsbereichen, leider auch im Sport vor. Die gute Nachricht ist, jede*r kann einen Beitrag zu Respekt und Sicherheit leisten!
Wie? – Mit den neuen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten von 100% SPORT geht das jetzt ganz einfach!
Starten Sie noch heute mit dem kostenlosen eLearning Kurs und erfahren Sie, wie Sie sexualisierte Gewalt erkennen und angemessen darauf reagieren können.
Der Kurs ist für alle frei zugänglich und auf safesport.at abrufbar. Er wird besonders Trainer*innen und Funktionär*innen empfohlen, um wichtiges Grundlagenwissen zu erwerben.

Für alle, die in ihrer Organisation als Ansprechperson fungieren möchten, gibt es nach erfolgreicher Absolvierung des eLearnings die Möglichkeit, sich bei 100% SPORT zur*zum Präventions- und Schutzbeauftragten ausbilden zu lassen.

Werden Sie Teil des Netzwerks und helfen Sie mit Sport zu einem sicheren Ort für alle zu machen!

Mehr zum Schulungssystem auf www.100prozent-sport.at

Das könnte dich auch interessieren...

Monat der Senior:innen – jetzt anmelden

Die Planung für den Monat der Senior*innen im Oktober hat begonnen! Auch 2024 sollen Wiens Senior*innen rund 50 kostenlose Veranstaltungen angeboten bekommen – von Kunst und Kultur über Wissen, Digitalisierung und Information bis hin zu Bewegung und Gesundheit. Ganz nach dem Motto „Gemeinsam was erleben“ wollen wir zeigen, wie lebenswert Wien für Menschen mit mehr

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.