Vereinsinformation zum “Sportbonus”

Burgenlandzum Originalbeitrag

Der Sportbonus ist eine von der Bundesregierung im Zuge der Initiative „Langer Tag des Sports“ (www.langertagdessports.at) ins Leben gerufene Förderaktion für Neumitglieder in Sportvereinen. Als neue Mitglieder gelten all jene, die seit 1. Jänner 2021 nicht Mitglied in deinem Sportverein gewesen sind.

Über den Sportbonus bekommt dein Verein bis zu 75 % des Mitgliedsbeitrages (max. € 90) eines neuen Mitglieds vom Ministerium (BMKÖS) zurückerstattet.

Dein SPORTUNION Landesverband fungiert als Abrechnungs- und Servicestelle.

Dazu folgende Beispiele:

  • Beispiel 1: Kostet eine Jahres-Mitgliedschaft regulär 100 €, erhält dein Verein pro neuem
    Mitglied 75 € refundiert. Neue Mitglieder zahlen im 1. Jahr nur 25 €.
  • Beispiel 2: Kostet eine Jahres-Mitgliedschaft regulär 200 €, erhält dein Verein pro neuem
    Mitglied 90 € refundiert, neue Mitglieder zahlen im 1. Jahr nur 110 €.

Was ist jetzt für deinen Verein zu tun?

  • Abwarten, bis wir vom Sportministerium (BMKÖS) die Freigabe der Aktion bekommen. Wir gehen davon aus, dass dies Anfang September passieren wird.
  • Anschließend online Registrierung des Vereins und entsprechende Information der Aktion an Neumitglieder.
  • Abrechnung der Förderungen bei deinem SPORTUNION Landesverband

Nutze den Sportbonus um für deinen Verein Neumitglieder zu gewinnen!

Sobald alle Information von Seiten des Sportministeriums (BMKÖS) gesichert sind, werden wir unsere Vereine umfassend informieren und entsprechende Sujets zur Bewerbung der Aktion zur Verfügung stellen.

Bei Fragen steht dir unser Büro gerne zur Verfügung.

Das könnte dich auch interessieren...

Monat der Senior:innen – jetzt anmelden

Die Planung für den Monat der Senior*innen im Oktober hat begonnen! Auch 2024 sollen Wiens Senior*innen rund 50 kostenlose Veranstaltungen angeboten bekommen – von Kunst und Kultur über Wissen, Digitalisierung und Information bis hin zu Bewegung und Gesundheit. Ganz nach dem Motto „Gemeinsam was erleben“ wollen wir zeigen, wie lebenswert Wien für Menschen mit mehr

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.