Präventionskonzept und COVID19-Beauftragte für Events nötig: Lösung für Vereine

Österreichzum Originalbeitrag

Die aktuelle Lockerungsverordnung sieht ab 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem Präventionskonzept auch die Bestellung eines/einer COVID-19-Beauftragten vor.

Muster-Präventionskonzepte für SPORTUNION-Vereine

Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung der Bundesregierung, die mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, können wieder alle Sportarten ohne Mindestabstände ausgeübt werden. Für Sportarten, bei denen es bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt, hat der Verein oder Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Wir als SPORTUNION sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit einem Muster-Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der FunktionärInnen, Mitglieder, TrainerInnen und SportlerInnen setzen!

Deshalb gilt, dass SpielerInnen, TrainerInnen sowie BetreuerInnen, die sich krank fühlen, weder an Trainingseinheiten noch an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.

Kooperation mit ÖRK: Intensivkurs C0V19 Beauftragte/r

Auch wenn Schulungen für diesen Bereich nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, empfehlen wir, sich in diese Richtung fortzubilden bzw. sich zu informieren.

Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) und die SPORTUNION wollen SPORTUNION Vereine unterstützen, daher haben wir für alle Vereine eine Sonderkondition für die Kurse vereinbart. Unter nachstehendem Link kann der Online-Kurs zu den Sonderkonditionen (EUR 119.- (statt EUR 149.-) gebucht werden.

Kursinhalte

Dieser Online-Kurs vermittelt grundlegende und fachliche Kompetenzen, die es zukün­ftigen COVID-19-Beau­ftragten ermöglicht, ein COVID-19-Präventionskonzept umzusetzen und Maßnahmen zur Reduktion des SARS-CoV-2 Infektionsrisikos zu implementieren. Der Kurs dauert insgesamt rund 4 Stunden. Die Absolvierung ist in mehreren Etappen möglich, nach jedem Modul kann der Kurs unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Am Ende des Kurses

  • kennst du die für eine/n COVID-19-Beauftragten erforderlichen Grundlagen
  • kannst du ein COVID-19-Präventionskonzeptes fachlich fundiert umsetzen
  • bist du für die Tätigkeit des/der COVID-19-Beauftragten optimal vorbereitet
  • erhältst du eine Teilnahmebestätigung

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION Wien Landeskonferenz 2024

Einladung zur Landeskonferenz der SPORTUNION Wien - Am 14. November 2024 findet die jährliche Landeskonferenz der SPORTUNION Wien im Haus des Sports in der Prinz Eugen-Straße 12, 1040 Wien. Hier findet ihr die Einladung. Anmeldung Wir würden uns freuen, dich und bis zu zwei weitere Mitglieder deines Vereins bei unserer Landeskonferenz begrüßen zu dürfen. Um