Auf Anfrage hin hat uns die MA51 eine Liste mit Turnsälen, welche Vereine in der Ferienzeit nutzen können, übermittelt. Die genauen Kosten müssen noch vonseiten der MA56 bekannt gegeben werden. Solltet ihr euch für eine der freien Zeiten interessieren, bitte um ein kurzes Mail an Claudia Cintula c.cintula@sportunion-wien.at.
02., Stella Klein Löw Weg 1/ Vorgartenstraße 208 Mo-Fr 18-21
Wir freuen uns, eine neue Kooperation zwischen der SPORTUNION Wien und der BAWAG bekannt zu geben! Mit dieser Kooperation möchten wir es unseren Mitgliedsvereinen erleichtern, ihre finanziellen Angelegenheiten effizient und sicher zu organisieren – und das zu attraktiven Konditionen. Ab sofort profitieren alle SPORTUNION Wien Mitgliedsvereine von besonderen Konditionen beim Vereinskonto: 1 Jahr gratis Kontoführung
Das SPORTUNION-Vereinswebsite-System, das schon mehr als 400 Vereine aktiv nutzen, ist wieder um ein paar Funktionen erweitert geworden. Probier es für deinen Verein aus – bestelle jetzt und nutze unser System kostenlos bis zum Jahresende!
Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Tägliche Bewegungseinheit Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026 Liebe SPORTUNION – Vereine! Liebe TBE – Übungsleiter: innen! das laufende Schuljahr neigt sich langsam dem Ende zu, daher können wir in Bezug auf die Tägliche Bewegungseinheit mit der Planung für nächstes Schuljahr beginnen. Alle Infos zum Projekt findet ihr in dieser PDF-Datei. Eine Anmeldung für
Was ist „Bewegt im Park“? „Bewegt im Park“ ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem Sportministerium und der Sozialversicherung. Das Programm wird vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und der WiG – Wiener Gesundheitsförderung finanziert. Die Umsetzung erfolgt durch die Sportdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION, sowie durch den Österreichischen
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.