Energiekostenausgleich startet: SPORTUNION stellt Leitfaden für Vereine vor

Im Jänner präsentierte die Bundesregierung einen Energiekostenausgleich für die Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten. Jetzt sind alle Details geklärt und Vereine können ab Freitag Anträge einreichen. Die SPORTUNION hat einen detaillierten Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet. 

Für das Jahr 2022 werden den Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten 40 Prozent der Mehrkosten für Strom, Gas und Co. ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Das im Jänner von Sportminister Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner und den Sportlandesräten präsentierte Paket ist mit 15 Millionen Euro dotiert und wird in der Regel Sportvereinen, Dach- und Fachverbänden zugutekommen. Mittlerweile sind die Details geklärt, die erste von drei Antragsphasen startet am Freitag.

Bis zu 50.000 Euro pro Phase

Die Gesamthöhe der zu beantragenden Förderung der einzelnen Sportstättenbetreiber:in muss pro Phase zumindest 600 Euro betragen, nach oben hin ist sie mit 50.000 Euro pro Phase begrenzt. „Der Energiekostenausgleich bewahrt Tausende gemeinnützige Sportvereine und ihre Ehrenamtlichen vor dem finanziellen Aus. Die gestiegenen Kosten waren zuletzt bereits existenzbedrohend“, sagt SPORTUNION-Präsident Peter McDonald.

Um es den Vereinen möglichst einfach zu machen, zu ihrem Geld zu kommen, hat die SPORTUNION einen detaillierten Leitfaden entwickelt. “Wir beantworten auf unserer Homepage alle wichtigen Fragen zum Energiekostenausgleich und erklären Schritt für Schritt die Abwicklung. Sollte es dennoch Unklarheiten geben, stehen wir allen Sportvereinen zur Verfügung. Nicht nur jenen der SPORTUNION, sondern auch Vereinen ohne Dachverband”, erklärt McDonald.

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