Verlängerung des NPO-Fonds – Lockdown-Zuschuss für das 4. Quartal 2020
Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde für das 4. Quartal 2020 verlängert. Ab 5. März kann ein Antrag für das vierte Quartal 2020 gestellt werden.
Neuerungen auf einen Blick:
- Für Organisationen, die vom Lockdwon weder direkt (nicht behördlich geschlossen) noch indirekt betroffen waren, ändert sich nichts und sie können den Zuschuss wie gewohnt beantragen. Dies betrifft z.B. Kirchen und freiwillige Feuerwehren
- -für Organisationen, die aufgrund des Lockdwons behördlich geschlossen oder indirekt betroffen waren, ändert sich die Berechnungsgrundlage. Für die Zeit des Lockdwons werden Einnahmen des Vorjahrs ersetzt, „Lockdown-Zuschuss“ genannt. Dis betriff z.B Museen und Sportvereine
- Die Berechnung ist so angelegt, dass eine Schlechterstellung ausgeschlossen ist
Verlängerung des NPO-Fonds – Der reguläre NPO-Zuschuss im 4. Quartal 2020
- Grundsätzlich gilt: Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2019 minus Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2020
- Außerdem gilt: Je Organisation bzw. verbundene Organisationen muss die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag mindestens 250 Euro betragen.
- Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 90.000 Euro je Organisation begrenzt.
- Wichtig: Struktursicherungsbeitrag noch einmal 7% der Vorjahreseinnahmen (bedeutet faktisch Verdoppelung)