SPORTUNION-Kurse und Sportausübung ab März 2022

Am Wochenende wurden die bislang geltenden Pandemie-Schutzmaßnahmen für Österreichs Sport- und Vereinswesen weitgehend beendet.

Durch die neue Corona-Verordnung, die seit 5. März 2022 gilt, hat Österreichs Bundesregierung Sport wieder für alle ohne Einschränkung ermöglicht. In der Bundeshauptstadt Wien gelten jedoch weiterhin strengere Regeln.

Unter welchen Bedingungen können Akademie-Kursangebote besucht werden?

Aktuell gibt es für die Teilnahme an SPORTUNION Akademie-Kursen ab 05.03.2022 auf Bundesebene keine Einschränkungen mehr (Ausnahme in Wien mit 2G-Nachweis). Das Tragen einer FFP2-Maske im Vortragssaal wird empfohlen (verpflichtend in Wien). Bei der Sportausübung, wie etwa die praktische Übungsumsetzung, ist keine FFP2-Maskenpflicht!

Unter welchen Bedingungen kann Sport im Moment ausgeübt werden?

Aktuell gibt es für die Sportausübung betreffend auf Bundesebene keine Einschränkungen (außer in Wien).

In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sind davon ausgenommen.

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Alle aktuellen Kursangebote der Akademie sind unter www.sportunion-akademie.at  abrufbar.

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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