Vereinssport findet ab Montag (15.03.2021) für Kinder und Jugendliche wieder in einem geordneten Rahmen statt. Die neue Verordnung bringt für den Sport folgende Änderungen mit sich:
- Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre ist im Outdoor-Bereich künftig wieder möglich (von 6 bis 20 Uhr)
- Präventionskonzept und Registrierungspflicht sind notwendig
- Betreuungspersonen müssen sich wöchentlich testen (48 Std. bei Antigen- und 72 Std. bei PCR-Test vor einer Sporteinheit) – Kinder und Jugendlich haben keine Testverpflichtung
- Jede Sportart ist mit der 2-Meter-Abstandsregel möglich, also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten (diese darf nur kurzfristig unterschritten werden, zB bei Doppel-Tennis)
- Gruppengröße bei den Trainings liegt bei max. 10 Kinder/ Jugendliche zzgl. Bis zu 2 volljährige Betreuungspersonen (auf 20 m2 pro Person auf Sportstätte)
- Tests: Alle Betreuungspersonen (Übungsleiter/in, Instruktor/in, Trainer/in…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt (die Aktualität von 48 bzw. 72 h ist nicht notwendig). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
- COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für Sportler/innen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing). Unsere Handlungsempfehlungen können als Grundlage zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes herangezogen werden: https://sportunion.at/corona-virus (wird derzeit noch aktualisiert)
- Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden.
- Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 1 volljährigen Betreuungsperson) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.
- Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/vorarlberg/