Am 4. März 2025 trat die neue Richtlinie zur Förderung von Sportanlagen in Tirol in Kraft. Die Änderung betrifft insbesondere die Antragstellung, die nun vor Beginn der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme erfolgen muss. Für bereits laufende Projekte gibt es jedoch eine Übergangsfrist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau, Um- und Zubau sowie die Sanierung von Sportanlagen und anderen Ausstattungen wie Sicherheitseinrichtungen, technische Anlagen oder elektronische Schießanlagen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte nicht gewinnorientiert betrieben werden und direkt an Sportvereine oder -verbände überlassen werden.
Antragsverfahren und Fristen
Die Fördermittel werden nach dem „first come, first serve“-Prinzip vergeben. Es ist daher wichtig, dass die Anträge rechtzeitig und vollständig eingereicht werden. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragsfristen im Überblick:
- 31. März: Antrag auf Förderung von Sportanlagen
- 31. Mai: Allgemeine Jugendsportförderung und Jugendsportförderung Osttirol
- 31. August: Förderung von Veranstaltungen und Projektförderung Behindertensport
- 31. Oktober: Frauensportförderung, Förderung von Aus- und Weiterbildungen sowie Durchführung von Aus- und Weiterbildungen
- 31. Dezember: Länderübergreifende Sportinitiativen und Reisekostenzuschüsse für Mannschaftssportarten bei Teilnahme an der Bundesliga
Die Anträge werden nach der jeweiligen Frist gesammelt, bearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Weitere Details sowie die Antragsformulare sind auf der offiziellen Website des Land Tirol unter Formulare | Land Tirol zu finden.
Wir empfehlen allen interessierten Vereinen, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren und die Antragsfristen einzuhalten.