SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Siebenhirten

Über 100 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Mistelbach folgten am Dienstag, 29. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Siebenhirtnerhof in Siebenhirten, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

Am 29. April lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Mistelbach zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobmann Gerhard Öhler seitens des Landesverbandes Präsident Raimund Hager, Vizepräsident OSR Karl Biedermann, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Martin Wittmann begrüßen. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten die Spendenbegünstigung für gemeinnützige Sportvereine, die neue SPORTLAND Niederösterreich Ninja-Tour sowie die digitale Förderabrechnung. Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte und den SPORTUNION Vereinsbonus rundeten die Inhalte der Tagung ab. Ebenso wurden die beim 30. ordentlichen Landestag am 22.11. in Stockerau geplanten Statutenänderungen präsentiert.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.122 Vereine mit über 200.000 Mitgliedern von 30.000 FunktionärInnen betreut. In der Bezirksgruppe Mistelbach sind 97 Vereine mit über 15.000 aktiven Mitgliedern registriert.

 

Foto: (v.l.n.r.) Regionalkoordinator Martin Wittmann, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch, Bezirksgruppenobmann Gerhard Öhler, Vizepräsident OSR Karl Biedermann und Präsident Raimund Hager

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

Das könnte dich auch interessieren...

REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.