SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Hohenruppersdorf

Über 80 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Gänserndorf-Korneuburg folgten am Dienstag, 10. September der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Dorfgasthaus „Zum Schwarzen Adler“ in Hohenruppersdorf, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 10. September lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Gänserndorf-Korneuburg zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobfrau Eva Wostal seitens des Landesverbandes Vizepräsident OSR Karl Biedermann und Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch begrüßen. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten das mit 1.12024 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsreformgesetz, die neue SPORTLAND Niederösterreich Ninja-Tour sowie eine Vereinsumfrage zu Zukunftsthemen für die Mitgliedsvereine. Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte und den SPORTUNION Vereinsbonus rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

Bei der Neuwahl der Bezirksleitung wurden Bezirksgruppenobfrau Eva Wostal (SPORTUNION Stockerau) und Stellvertreterin Johanna Jani (SPORTUNION Korneuburg) einstimmig bestätigt.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.107 Vereine mit über 200.000 Mitgliedern von 30.000 FunktionärInnen betreut. In der Bezirksgruppe Gänserndorf-Korneuburg  sind 70 Vereine mit über 10.000 aktiven Mitgliedern registriert.

 

Foto: (v.l.n.r.) Regionalkoordinator Martin Wittmann, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch, Bezirksgruppenobfrau Eva Wostal, Bezirksgruppenobfrau-Stellvertreterin Johanna Jani und Vizepräsident OSR Karl Biedermann

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.