Die Bundesregierung hat zuletzt neue Corona-Regeln beschlossen: Seit dem 19.02.2022 gilt die 3G-Regel für Sportstätten und Zusammenkünfte österreichweit, mit Ausnahme von Wien.
Die in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G (in Wien indoor weiterhin 2G)
- Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G (in Wien 2,5G – also 2G oder ein PCR-Test max. 48h alt)
- Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.