Anlässlich der aktuellen Situation spricht sich SPORTUNION-Präsident Peter McDonald für einen österreichweiten Schulterschluss aus, um rasch eine erfolgreiche Trendwende im Kampf gegen das Coronavirus zu schaffen. Ein großer DANK gebührt auch allen Sportvereinen für ihr bisheriges Engagement in dieser herausfordernden Zeit. Die SPORTUNION hat die größte digitale Sportoffensive Österreichs gestartet, um mit verschiedenen krisenfesten Angeboten (wie unter sportunion.at/digitalsports oder sportunion.at/digitaleturnstunde) – auch während des Lockdowns – Bewegung zu fördern.
Darüber hinaus braucht es jetzt die Einrichtung einer Zukunftskommission für das Sportland Österreichs, bestehend aus den politischen Verantwortungstragenden, Expertinnen und Experten aus dem Sport, Public Health sowie der Gesellschaft. Damit sollen die richtigen Schlüsse aus der Krise gezogen werden und der Stellenwert des Sportes nachhaltig erhöht werden, damit dieser auch gestärkt aus dieser Krise herauskommt. Hier wäre die Videobotschaft von unserem Präsidenten Peter McDonald dazu:
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Aufgepasst! Am Freitag, den 16. Februar 2024, wird um 15:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Vereinsfunktionär:innen zur digitalen PRAE-Meldung stattfinden. Alle Infos dazu gibt es hier.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird ab 6. Februar 2024 möglich sein. Welche
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.
Über 1.100 Personen aus Österreichs Sportvereinen nutzten das Angebot des kostenlosen Webinars zum Thema “720 Euro statt 540 Euro: Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)”, um sich über die wichtigsten Neuerungen diesbezüglich zu informieren. Das gesamte Webinar gibt es jetzt online zum Nachschauen. Am 27. Jänner luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen
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