Neue 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung Corona-Verordnung gilt ab Montag

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Diese Woche wurden Eckpunkte der Verordnung präsentiert.

Genauere Informationen, vor allem der Text der Verordnung, liegen noch nicht vor. Seitens BMLRT gibt es eine grobe Übersicht zu den Änderungen, welche du hier downloaden kannst. Sobald detailliertere Informationen einlangen werden wir selbstverständlich sofort informieren bzw. in den FAQs geändert.

Unsere aktuellen Einschätzungen sind:

  • Individuelles Sporttreiben bleibt rund um die Uhr möglich
  • Im Bereich Spitzen- und Leistungssport keine Änderungen
  • Sämtliche Indoor-Sportanlagen für Amateursportlerinnen und -sportler bleiben gesperrt
  • Auch Fitnessstudios, Tanzschulen und Hallenbäder bleiben zu
  • Outdoorsportstätten wie u.a. Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen ab 24. Dezember 2020 auch wieder für Freizeitzwecken verwendet werden.

Die Fragen wie „Sind ab 24.12.

  • Skikurse mit 6 Kindern möglich?
  • Trainings in Kleingruppe auf Leichtathletik-Anlage möglich?
  • Morgenyoga im Park möglich?

versuchen wir abzuklären und findet ihr asap wie immer unter unseren FAQs.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass es zumindest für Kinder möglichst rasch sicher gestellt wird, die Bewegungsempfehlungen erreichen zu können, daher fordert auch SPORTUNION-Präsident McDonald: „Österreichs Sport muss vor einem drohenden Winterschlaf an Schulen und Vereinen bewahrt werden, wofür es auch eine klare Test- und Impfstrategie für Betreuer braucht.“

Ein geordnetes Hochfahren des Sportbetriebes muss jetzt rasch und gut vorbereitet sowie sobald wie möglich schrittweise und konsequent mit innovativen Konzepten umgesetzt werden. Wir wollen Sport im Allgemeinen wieder sicherstellen, egal ob Skifahren, Leichtathletik oder Eltern-Kind-Turnen. Es braucht klare und praxisnahe Vorgaben des Sport- und Gesundheitsministeriums, damit der Turnunterricht oder Sport in Vereinen wieder gesichert stattfinden kann.

 

Link zu Dokument „2020-12-02-Information zu den neuen Covid-19 Maßnahmen“

 

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