Der SPORTUNION Vereinsbonus ist eine langfristig angelegte Fördermaßnahme der SPORTUNION und unterstützt Vereine beim Auf- und Ausbau ihres Angebots für gesunde Bewegung und Sport im Verein.
Ein offenes Fördersystem gibt jedem SPORTUNION Verein die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Auf- und Ausbau des Kursangebots, für die Qualifizierung von ÜbungsleiterInnen, für soziales Engagement und für Kooperationen zu erhalten.
Die einzelnen Förderpositionen können auch mehrfach pro Verein in Anspruch genommen und flexibel kombiniert werden.
Darüber hinaus erhält der Verein im Zuge des Beratungsgesprächs zielgruppenspezifische Informationen, Unterlagen und Vorlagen.
#sportverbindet
Vereine können über dieses Fördersystem auch finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur besseren Integration geflüchteter Menschen beantragen. Die SPORTUNION sieht dafür im Jahr 2022 zusätzliche 100.000,- Euro im Maßnahmenbudget vor. Gefördert werden:
- Teilnahmen von geflüchteten Menschen an bestehenden Vereinsangeboten
- Aufbau von neuen Kursangeboten speziell für die Zielgruppen geflüchteter Frauen und/oder Kinder
- Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt zum gegenseitigen Kennenlernen von geflüchteten Menschen und der einheimischen Bevölkerung sein
- Auch für eigene innovative Ideen des Vereins können Förderungen beantragt werden
Das Vereinsbonus-Antragsformular ist in der SPORTUNION-Vereinsdatenbank zu finden, über das Vereine bis zum 30.06.2022 schnell und bequem einen Förderantrag einreichen können. Wir bitten die antragenden Vereine darum, in den Drop Down Feldern „sozialer Schwerpunkt“ bzw. „Art“ #sportverbindet auszuwählen!
Wichtig zu beachten:
- Teilnahmeberichtigt sind alle SPORTUNION-Vereine
- Der geförderte Verein hat zumindest ein aktives Bewegungsangebote mit Qualitätssiegelzertifizierung in der SUVW Datenbank beantragt
- Die Förderung für das erste Halbjahr 2022 muss bis 28.02.2022 beantragt werden (idealerweise über das Förderformular Vereinsbonus in der SUVW Datenbank)
- WICHTIG: Die Förderung MUSS vor Start der Aktivitäten angesucht werden.
- Die Teilnahme an einem Beratungs- und an einem Evaluierungsgespräch zu Beginn bzw. am Ende des Förderprogramms ist verpflichtend, aber auch telefonisch möglich.
- Anträge werden laufend entgegengenommen und je nach Budgetverfügbarkeit vergeben.
- Die erste große Fördertranche wird mit März vergeben (Einreichungen bis 28.02.2022 werden berücksichtigt und zugesagt)
- Die Abrechnung des Förderbetrags nach den-BSG Kriterien muss für Aktivitäten im ersten Halbjahr bis 31.07.2022 und für das zweite Halbjahr bis 12.12.2022 im Landesverband abgegeben werden
Downloads und Info:
Kooperationsvereinbarung Sporteinheiten
Kooperationsvereinbarung Schulen
Dokumentation Bewegungseinheiten
Wie kann man einreichen:
- In unsere SPORTUNION Vereinsdatenbank einsteigen
- Reiter "Förderansuchen" und Vereinsbonus auswählen
- Förderformular ausfüllen
Anleitung zum Vereinsbonus-Förderantrag in der SPORTUNION-Datenbank:
Ansprechpartner:
Mag.(FH) Eva-Maria Britzmann
Mobil: 0676/845 558 830
E-mail: eva.britzmann@sportunion-kaernten.at