Umsetzung von Vereinsförderungen

Einreichzeitraum für die Förderansuchen ist ausnahmslos zwischen 7. Jänner und 15. November des jeweiligen Kalenderjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können Vereine um Förderungen für das Kalenderjahr ansuchen.

Der Verein erhält von uns die Zusage über die Fördersumme/n bis spätestens 1. Dezember.

Bei der Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen unterstützt euch eure Ansprechperson im Landesverband. Dort erhältst du auch alle weiteren Unterlagen und Infos. Bei Fragen oder Unklarheiten könnt ihr euch jederzeit an den Landesverband wenden.

Bitte beachtet, dass für die anschließende Abrechnung der Fördersummen unterschiedliche Dokumentationsnachweise zu erbringen sind (z.B. Fotos, Stundenlisten, Kooperationsvereinbarungen etc.).

Sobald Maßnahmen abgeschlossen sind, können diese sofort eingereicht und abgerechnet werden. Spätester Zeitpunkt ist der 15. Dezember des Kalenderjahres. Maßnahmen und Aktivitäten, welche danach stattfinden sind von diesem Termin ausgenommen. Bitte informiert darüber in jedem Fall eure Ansprechperson im Landesverband.

Es kann passieren das geplante Maßnahmen nicht zustande kommen. Bitte informiert uns diesbezüglich, sobald es dazu kommen sollte. Die Förderung wird dann von deiner Ansprechperson storniert.

Bei Fragen und Hilfestellungen wendet euch bitte an eure Ansprechperson bei der SPORTUNION Kärnten

Mag. Christian Cijan

Mag. Christian Cijan

Mobil: 0676/845 558 810
Email: christian.cijan@sportunion-kaernten.at