Von der Bundesregierung kürzlich bekanntgegeben und mit 1.1.2024 realisiert, nimmt die Novelle im Freiwilligengesetz Form an. Diese wird unter anderem dafür sorgen, dass Spenden an Sportvereine steuerlich absetzbar werden und auch weitere Erleichterungen bringen. “Die Adaptierung ist schon seit längerer Zeit notwendig und stellt eine große Verbesserung für das Ehrenamt im Sport dar.”, so SPORTUNION-Präsident Ulrich Zafoschnig.
Dass damit auch langjährige SPORTUNION-Forderungen umgesetzt werden, von denen alleine im Sportbereich tausende Ehrenamtliche in Kärnten direkt profitieren, sorgt für Freude beim Dachverband.
Weitere Details zur ab 1.1.2024 gültigen Spendenabsetzbarkeit für den Sport und weitere gemeinnützige Bereiche sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zu finden: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Aktuell/Reform-Spendenabsetzbarkeit.html