Betretungsverbot von Sportanlagen

Update Coronakrise – Betretungsverbot von Sportanlagen:

Sportminister Werner Kogler hat auf Ansuchen und in Abstimmung mit „Sport Austria“ (ehemals Bundessportorganisation/BSO) folgende Klarstellung betreffend das Betretungsverbot von Sportanlagen vorgenommen:
Sanierungsmaßnahmen-, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten von Sportanlagen fallen unter den Ausnahmetatbestand des § 2 Z 4 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020, idgF. § 2 Z 4 VO gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes lautet: „Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen, die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden.“

Mag. Ulrich Zafoschnig

Das Betreten der Anlage ist demnach nur für berufliche Zwecke erlaubt, die unbedingt erforderlich und nicht aufschiebbar sind. Was darunter zu verstehen ist, muss im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber beurteilt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann.

„Nun haben unsere Mitgliedsvereine die Möglichkeit ihre Sportstätten für die Zeit nach der Corona-Krise vorzubereiten“, dazu SPORTUNION-Kärnten-Präsident Ulrich Zafoschnig, der im Rahmen der eingesetzten Sport-Austria-Taskforce einen nicht unwesentlichen Beitrag zu dieser für unsere Vereine so positiven und wichtigen Entwicklung leisten konnte. „Diese Entscheidung ist sehr wichtig für den Sport in Österreich, denn der Tag X nach der Krise wird kommen und dann erwarte ich einen wahren Ansturm der Bevölkerung auf alle sportlichen Outdoor-Angebote“, so Zafoschnig.

Das könnte dich auch interessieren...

Sommerfest der SPORTUNION: Das Ehrenamt im Mittelpunkt

Wenn die SPORTUNION Kärnten zum Sommerfest lädt, ist der Promifaktor auf der Terrasse der Landesgeschäftsstelle in Klagenfurt traditionellerweise immer recht hoch. So konnte SPORTUNION-Präsident Ulrich Zafoschnig von der Politik den Kärntner Landesssportreferenten, Landeshauptmann Peter Kaiser und seinen Stellvertreter Martin Gruber sowie den Klagenfurter Stadtrat Max Habenicht, auch Vizepräsident der SPORTUNION, begrüßen. Sowohl Kaiser als auch

UNIQA Trendsportfestival 2024 in Kooperation mit SPORTUNION – Nass aber klass!

Am 26.06.2024 fand in Klagenfurt zum 8. Mal das UNIQA Trendsportfestival in Kooperation mit SPORTUNION statt. Schüler:innen im Alter von elf bis 15 Jahren aus ganz Kärnten konnten dabei wieder die gefragtesten Trendsportarten ausprobieren. Heuer erstmals in der Leopold-Wagner Arena und mit nasser Überraschung. Groß war die Erleichterung als das Event nach anfänglichem Regen, mit

Innovation pur am UNION-Padel-Center Wörthersee!

SPORTUNION Kärnten stellt allen Padel-Interessierten Highlight-Videos zur Verfügung!   Die wichtigsten Spielsituationen nach der Session direkt auf dem Handy ansehen, Videos herunterladen und anschließend mit Freund:innen teilen – dies alles ist ab sofort am UNION Padel-Center-Wörthersee dank der Initiative von SPORTUNION-Präsident Ulrich Zafoschnig am Gelände der SPORTUNION Kärnten möglich.   Mit diesem innovativen und in

Drachenjagd!

Ein buntes Programm mit knapp 200 Programmpunkten wartet heuer wieder auf Kinder im Alter von vier bis zehn Jahren. Bei der von Stadtrat Max Habenicht ins Leben gerufenen Drachenjagd beteiligen sich heuer bereits 49 lokale Unternehmen, Vereine und Organisationen und bieten so ein vielseitiges Spektakel. Die SPORTUNION Kärnten ist zudem auch Partner der Drachenjagd und