Update Coronakrise – Betretungsverbot von Sportanlagen:
Sportminister Werner Kogler hat auf Ansuchen und in Abstimmung mit „Sport Austria“ (ehemals Bundessportorganisation/BSO) folgende Klarstellung betreffend das Betretungsverbot von Sportanlagen vorgenommen:
Sanierungsmaßnahmen-, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten von Sportanlagen fallen unter den Ausnahmetatbestand des § 2 Z 4 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020, idgF. § 2 Z 4 VO gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes lautet: „Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen, die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden.“
Das Betreten der Anlage ist demnach nur für berufliche Zwecke erlaubt, die unbedingt erforderlich und nicht aufschiebbar sind. Was darunter zu verstehen ist, muss im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber beurteilt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann.
„Nun haben unsere Mitgliedsvereine die Möglichkeit ihre Sportstätten für die Zeit nach der Corona-Krise vorzubereiten“, dazu SPORTUNION-Kärnten-Präsident Ulrich Zafoschnig, der im Rahmen der eingesetzten Sport-Austria-Taskforce einen nicht unwesentlichen Beitrag zu dieser für unsere Vereine so positiven und wichtigen Entwicklung leisten konnte. „Diese Entscheidung ist sehr wichtig für den Sport in Österreich, denn der Tag X nach der Krise wird kommen und dann erwarte ich einen wahren Ansturm der Bevölkerung auf alle sportlichen Outdoor-Angebote“, so Zafoschnig.