Vereinsförderungen der SPORTUNION Kärnten

Einreichzeitraum für die Förderansuchen ist ausnahmslos zwischen 7. Jänner und 15. November des jeweiligen Kalenderjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können Vereine um Förderungen für das Kalenderjahr ansuchen.

Alle wichtigen Info-Dokumente zum Thema Förderung

Vereinsförderungen werden auch aus den Mitteln der Bundes-Sport GmbH ausbezahlt und sind somit als Bundes-Vereinszuschuss zu betrachten. Es gelten die Richtlinien der Bundes-Sport GmbH bzw. die SPORTUNION Abrechnungsrichtlinien.