Die hochansteckend Viruserkrankung Covid-19, im Volksmund auch als Coronavirus bekannt, stellt unser gesamtes Land vor eine große Herausforderung. Immer mehr Verordnungen durch unsere Bundesregierung sind notwendig um dieser heimtückischen Krankheit Paroli bieten zu können. Unsere gesamten sozialen Kontakte wurden auf ein Minimum reduziert um so eine weitere Ausdehnung des Virus einzudämmen. Natürlich leidet auch der Sport unter all diesen notwendigen Maßnahmen. Denn damit ist das Vereinsleben zum Stillstand gekommen. Somit stellt sich natürlich für viele Funktionärinnen und Funktionäre die Frage „Wie geht es mit meinen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie Sekretariatsangestellten, Trainerinnen und Trainern, Physios & Co. weiter?“. Die Antwort ist die gleiche wie jene für unsere heimische Wirtschaft: Nutzt das angebotene „Corona-Kurzarbeitsmodell!
Corona-Kurzarbeitsmodell:
Die Möglichkeit zur „Corona-Kurzarbeit“ steht nun allen 15.000 Sportvereinen in Österreich offen. Darauf hat sich Sport Austria mit den Sozialpartnern verständigt. Bislang war dies nur Vereinen der Fußball-Bundesliga möglich. Damit soll besonders Vereinen und Verbände geholfen werden, die sich aufgrund der finanziellen Situation mit Kündigungen ihrer MitarbeiterInnen beschäftigen müssen.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten vorübergehend zu verringern und die Beschäftigten zu halten.
Die Beschäftigten verringern ihre Arbeitszeit um bis zu 90% und erhalten dennoch den Großteil ihres
bisherigen Entgelts weiter (Nettogarantie). Der Arbeitgeber erhält vom AMS eine Beihilfe (Ausfallstunden mal Pauschalsatz), wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beihilfe deckt den Großteil der aufgrund der Nettogarantie anfallenden Mehrkosten.
Was ist nötig, um Kurzarbeit umzusetzen?
Vereinbarung mit den einzelnen Arbeitnehmern
Vorbereitung folgender Dokumente:
- Sozialpartnervereinbarung “Betriebsvereinbarung” => Die Unterschriftsfelder der Sozialpartner können bei der Antragstellung frei gelassen werden
- AMS-Antragsformular
=> Übermittlung der Unterlagen an das AMS
=> Rückmeldung innerhalb von 48h bezüglich Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres Antrags
bzw. die Meldung von Nachbesserungsbedarf.
Weitere Infos und Formulare zur Antragsstellung:
AMS Kurzarbeit: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit
WKO Kurzarbeit: https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html