Aktuelle Lockerungsverordnung:

Änderung bei MaximalteilnehmerInnenanzahl indoor Die ab 21. September gültige Lockerungsverordnung bedeutet auch für den organisierten Sport, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) nur mehr mit maximal 10 Personen durchgeführt werden dürften. Viele Unklarheiten – Verhandlungen bringen Licht ins Dunkle Schließlich gelang es, einen Kompromiss für den Sportbereich zu erreichen: In einer